EU-Lieferkettengesetz: Einigung auf neue EU-Richtlinie
- Die Europäische Union hat sich im Dezember 2025 auf eine Abschwächung des Lieferkettengesetzes geeinigt. In Zukunft sollen nur noch sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden von dem Gesetz betroffen sein. Ursprünglich war es für EU-Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro beschlossen worden. Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen der Änderung noch zustimmen.
- Das Lieferkettengesetz ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen für Missstände in ihren Lieferketten stärker in die Verantwortung nehmen soll. Firmen sollen dafür Angaben zu ihren Lieferanten an die Behörden melden. Im April 2024 hatte das EU-Parlament das Gesetz beschlossen. Damit Unternehmen sich auf das Gesetz vorbereiten können, soll es jedoch erst am 26. Juli 2029 in Kraft treten.
- Unternehmen müssen Umwelt- und Sozialstandards bei ihren Partnern wie Lieferanten, Transportunternehmen, Lagerdienstleistern und Abfallwirtschaft überwachen. Bei Verstößen müssen die Unternehmen Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes zahlen.