Im jahrelangen Rechtsstreit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg hat Deutschland die vergangene Woche vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereichte Klage wieder zurückgezogen. Die Bundesregierung habe die italienischen Gesetzesänderungen für ausreichend befunden, wie das oberste UN-Gericht mit Sitz in Den Haag mitteilte. Für kommenden Montag und Dienstag angesetzte Anhörungen wurden in der Folge abgesagt. 

Der IGH hatte vor zehn Jahren nach einem langen Rechtsstreit geurteilt, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Dennoch hätten italienische Gerichte seit 2012 "eine beträchtliche Anzahl von neuen Ansprüchen gegen Deutschland" erhoben, hieß es in der Klage der Bundesregierung vergangene Woche. Zudem hatte der IGH letztes Jahr erneut entschieden, dass Deutschland keine Zahlungen an private Kläger leisten müsse. Es untermauerte damit den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, wonach die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind. 

Wenige Tage nach Eingang der Klage in Den Haag erließ Italien ein Dekret, um Abhilfe zu schaffen. "Deutschland glaubt auf der Grundlage dieses Dekrets zu verstehen, dass das italienische Recht von den italienischen Gerichten verlangt, dass sie früher ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen aufheben und von weiteren Zwangsmaßnahmen gegen deutsches Eigentum absehen", teilte der IGH nun mit.

Die deutsche Klageschrift hatte insbesondere widerrechtliche "Zwangsmaßnahmen gegen deutsches Staatseigentum in Italien" bemängelt. Davon betroffen gewesen waren demnach unter anderem das Deutsche Archäologische Institut Rom, das Goethe-Institut, das Deutsche Historische Institut sowie die Deutsche Schule Rom.

Die Bundesregierung argumentiert, dass die Entschädigungsfrage nach dem Krieg im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen gelöst worden sei. Sie hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Diese Urteile bezogen sich auf Taten, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in Italien begangen worden waren.