Wozu gibt es eine Probezeit?, dachte sich der Leiter der Citibank-Filiale und gab der Bewerberin trotz Zweifeln eine Chance. Heute, sieben Monate später, bereut der Mann seinen Entschluss. Die neue Kollegin bewährte sich nicht, muss aber weiterbeschäftigt werden. Trotz Kündigung in der Probezeit. Trotz eines Betriebsrates, der die Entlassung abnickte.
Der Citibank war ein Formfehler unterlaufen: In den Unterlagen für den Betriebsrat war nur von einer "fünfzehnjährigen Tochter" die Rede, es fehlte aber die Angabe, dass das Mädchen unterhaltsberechtigt war. Die Unterhaltspflicht der Mutter hätte an der Kündigung zwar nichts ändern können. Aber die Formalie reichte dem Gericht für das Urteil: Kündigung unwirksam.