Tages- und Fest­geld Zinsen aus dem Ausland versteuern – so klappts leichter

Datum:
  • Text: Daniel Pöhler
  • Faktencheck: Sabine Vogt
Tages- und Fest­geld - Zinsen aus dem Ausland versteuern – so klappts leichter

Einmal halten beim Finanz­amt. Für Kapital­ertrags­steuer und Solidaritäts­zuschlag sind 26,375 Prozent von den Zinsen abzu­geben. © plainpicture / Elektrons 08

Banken im Ausland bieten hohe Zinsen für Tages- und Fest­geld, Zinsportale erleichtern den Zugang. Wir zeigen, wie es auch mit der Steuererklärung läuft.

Steuer­abrechnung je nach Portal, Land und Anlage

Tages­geld in Schweden, Fest­geld in Frank­reich – das ist zunehmend normal für Spare­rinnen und Sparer in Deutsch­land. Ein Grund sind Zins- und Vergleichs­portale wie Welt­sparen und Check24. Die Portale machen es Anlegern leichter, von hohen Zinsen ausländischer Banken zu profitieren. Bei der Steuer sollten Sparer allerdings genau hinschauen – denn die Abrechnung kann je nach Zinsportal, Land und Anlagemodell unterschiedlich funk­tionieren. Die Stiftung Warentest zeigt, wie Auslands­zinsen korrekt zu versteuern sind und welche Informationen auf Zinsportalen dabei helfen.

Unser Rat

Auslands­zinsen nutzen. Wenn Sie ein paar Dinge beachten, können Sie von hohen Zinsen im Ausland profitieren, ohne Sorgen vor der Steuer zu haben. Unter die Top-Angebote in den Über­sichten der Stiftung Warentest schaffen es zum Beispiel oft Tagesgelder und Festgelder, die Sie über das Portal Welt­sparen abschließen können. Schauen Sie im Produkt­informations­blatt nach, ob das Portal Abgeltungs­steuer abzieht. Falls nicht – was bei Welt­sparen die Regel ist – müssen Sie Ihre Zinsen in der Steuererklärung angeben.

Quellen­steuer vermeiden. Legen Sie besser nicht in Ländern an, die Quellen­steuer abziehen, wie Belgien oder Österreich. Eine solche Geld­anlage ist bürokratischer als Anlagen ohne Quellen­steuer. Die Erstattung der Quellen­steuer kostet Sie nicht nur Zeit, manchmal entstehen auch Kosten.

Tages- und Fest­geld vergleichen. Die besten Zinsen finden Sie in den Über­sichten der Stiftung Warentest für Tagesgeld und Festgeld.

Keine Abgeltungs­steuer im Ausland abge­zogen

Auf Zinsen sind Kapital­ertrags­steuer, Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer zu zahlen. Inländische Banken über­weisen die Steuer für die Anleger direkt ans Finanz­amt, die sogenannte Abgeltungssteuer. Die Banken zahlen nur den Rest an Kunden aus.

Ausländische Banken zahlen die Zinsen hingegen ohne Abzug deutscher Steuern an die Anleger aus. Das gilt auch für viele Tages- und Fest­geld­anlagen, die sich über Zins- und Vergleichs­portale abschließen lassen. So führt Welt­sparen für die meisten Angebote auf der Platt­form keine Abgeltungs­steuer ab – lediglich für einige wenige Auslands­anlagen im „Treu­hand­modell“. Check24 führt nie Abgeltungs­steuer ab. Sparer müssen ihre Zinserträge in der Steuererklärung angeben (Zeile 19 der Anlage KAP).

Steuer­über­sicht vom Zinsportal

Der Zins­ertrag, der in die Steuererklärung einzutragen ist, geht aus den Konto­auszügen der Auslands­bank hervor. Auf Antrag stellen ausländische Geldhäuser zusätzlich eine Bescheinigung mit den Steuer­informationen aus, oft auch auf Deutsch.

Kundinnen und Kunden von Zinsportalen können häufig auf weitere Dokumente zurück­greifen, mit denen sich die Steuererklärung leichter erledigen lässt. So erhalten Anleger bei Welt­sparen und Check24 im ersten Quartal eines jeden Jahres eine Über­sicht über die steuerlich relevanten Positionen des Vorjahres. Wer mehrere Geld­anlagen besitzt, findet in den Dokumenten mancher Zinsportale die nötigen Informationen für die Steuererklärung gebündelt vor und muss sie nicht bei verschiedenen ausländischen Banken zusammen­suchen.

Auslands­banken und Portale wie Check24 nehmen keine Frei­stellungs­aufträge an. Das ist auch nicht nötig, da sie ohnehin keine Steuern abziehen und diese erst später mit der Steuererklärung fällig werden.

Eine spätere Steuerzahlung auf Auslands­zinsen kann einen kleinen Zins­vorteil bringen: Sparer und Spare­rinnen können die noch nicht gezahlten Steuern anlegen, bis sie fällig werden.

Zeit­punkt der Besteuerung

Wann Zinsen versteuert werden müssen, hängt davon ab, wann sie „zugeflossen“ sind. Doch Vorsicht: Bei einem mehr­jährigen Fest­geld, bei dem die Zinsen jedes Jahr auto­matisch wieder angelegt und mitverzinst werden, gelten die Zins­erträge mit Ablauf jedes Jahres als zugeflossen – auch wenn sie niemals auf dem eigenen Giro­konto gelandet sind. Wer ausländisches Fest­geld mit Zinseszins­effekt besitzt, sollte also darauf achten, die Zinsen jedes Jahr in der Steuererklärung anzu­geben. Auch dabei erweisen sich die Steuer­bescheinigungen mancher Zinsportale als hilf­reich.

Anders verhält es sich bei Fest­geld­anlagen ohne Zinseszins, sofern die Erträge auch erst am Ende ausgezahlt werden. Hier berechnen die Anbieter die Zinsen jedes Jahr auf den ursprüng­lich angelegten Betrag. Die Zinsen aus solchen Anlagen sind erst am Ende der Lauf­zeit zu versteuern.

Besser nur Fest­geld mit Zinseszins abschließen

Die Stiftung Warentest nimmt Fest­geld ohne Zinseszins nicht in ihre Über­sichten auf, denn sie haben zwei Nachteile. Zum einen senkt der fehlende Zinseszins­effekt immer die Rendite. Der weitere Nachteil: Wenn Zinsen geballt in einem Jahr zu versteuern sind, verbrauchen sie mehr vom Sparerpausch­betrag als Anlagen, die jedes Jahr nur ein biss­chen vom Frei­betrag abknabbern. Je nachdem, wie viel vom Pausch­betrag durch andere Kapital­erträge verbraucht wird und wie hoch die gezahlten Zinsen sind, kann das nach­teilig sein.

Beispiel: Julia Meier will eine Erbschaft von 25 000 Euro für drei Jahre zu 3 Prozent anlegen. Sie ist nicht verheiratet und hat somit einen Sparerpausch­betrag von 1 000 Euro. Sie besitzt bislang keine Kapital­anlagen. Bei einem Fest­geld mit Zinseszins­effekt zahlt sie keine Steuern, weil die jähr­lichen Zinsen unter ihrem Frei­betrag liegen. Legt sie ohne Zinseszins­effekt an und bekommt die Zinsen trotzdem erst am Ende, müsste sie 1 250 Euro versteuern (750 Euro Zinsen pro Jahr mal 3 Jahre minus 1 000 Euro Frei­betrag) und knapp 330 Euro Steuern zahlen.

Tipp: Wenn Sie Fest­gelder auf Welt­sparen vergleichen, finden Sie die Angabe über den Zinseszins nach einem Klick auf „Angebots­details“. Auf Check24 klicken Sie auf „Produktdetails“ und vergleichen den nominalen und den effektiven Zins­satz. Ist der effektive Zins geringer als der nominale, handelt es sich um ein Angebot ohne Zinseszins.

Manche Portale mit Steuer­automatik

Im Gegen­satz zu den meisten Angeboten auf Welt­sparen sowie allen auf Check24 folgen die Fest­gelder der Zins­märkte von Deutscher Bank und Noris­bank einem anderen System: Die Zins­platt­form führt für ihre Kunden Abgeltungs­steuer ab, ein Frei­stellungs­auftrag ist möglich. Anleger müssen dann nicht unbe­dingt eine Steuererklärung abgeben.

Auch die Platt­form Zinspilot, die schritt­weise einge­stellt wird, zieht für den Groß­teil der Bestands­kunden Abgeltungs­steuer ab.

Auf Welt­sparen folgt ein kleiner Teil der ausländischen Fest­geld­anlagen dem Treu­hand­modell, bei dem die Platt­form Abgeltungs­steuer abführt. Erkenn­bar ist dies im Produkt­informations­blatt an Formulierungen wie „Der Steuer­einbehalt erfolgt durch die Raisin Bank AG“. Raisin ist das Unternehmen, das hinter Welt­sparen steckt.

Quellen­steuer vermeiden

Wer im Ausland anlegt, muss nicht nur die deutschen Steuer­regeln beachten, sondern auch die des Anlage­landes. Manche Länder erheben auf Zins­erträge Quellen­steuern, oft 15 Prozent, teil­weise bis zu 35 Prozent.

Die Quellen­steuer mancher Länder lässt sich ganz oder teil­weise bei der deutschen Einkommens­steuer anrechnen. Bei anderen Ländern wiederum können sich Kunden in Deutsch­land von der Quellen­steuer befreien lassen. Wie das System aus Anrechnung und Befreiung genau ausgestaltet ist, hängt vom Doppel­besteuerungs­abkommen des jeweiligen Landes mit Deutsch­land ab. Die nötigen Dokumente für eine Quellen­steuerbefreiung wie eine Ansässig­keits­bescheinigung stellen Portale wie Welt­sparen oder Check24 für ihre Kunden und Kundinnen bereit.

Dennoch bleiben Geld­anlagen in Ländern mit Quellen­steuer aufwendiger. Wer Geld­anlagen auf Zinsportalen vergleicht, sollte in den Angebots­details oder im Produkt­informations­blatt nach­sehen, ob das jeweilige Anlage­land Quellen­steuern erhebt. In den Zins­über­sichten der Stiftung Warentest haben wir solche Anlagen ausgeschlossen.

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