Vorsorgevoll­macht Dieses Dokument legt fest, wer für Sie entscheidet

Vorsorgevoll­macht - Dieses Dokument legt fest, wer für Sie entscheidet

Einfach. Für eine Vorsorgevoll­macht ist kein Notar nötig. Die Stiftung Warentest bietet Formulare zum Ausdrucken an. © Getty Images / Oliver Rossi

In einer Vorsorgevoll­macht legen Sie fest, wer bei Ärzten und Ämtern stell­vertretend für Sie sprechen darf. Unser Vordruck hilft, alles rechts­sicher aufzuschreiben.

Meist liegt sie unbe­achtet in der Schublade. Doch plötzlich kann eine Vorsorgevoll­macht zu einem der wichtigsten Dokumente im Leben werden. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung wirft einen Menschen aus der Bahn und andere müssen für ihn entscheiden – manchmal vorüber­gehend, manchmal dauer­haft. Dann ist es gut, wenn schriftlich fest­gelegt ist, wer Auskünfte von Ärzten bekommt, Behörden­angelegenheiten regeln und über die Gesundheit entscheiden darf. Wer nichts fest­legt, lässt das Betreuungs­gericht entscheiden. Es bestimmt einen Betreuer oder eine Betreuerin, das kann eine Angehörige oder ein Berufs­betreuer sein.

Eine Vorsorgevoll­macht ist ab 18 Jahren sinn­voll – Unfälle und Krankheiten können jeden treffen. Damit alles rechts­sicher formuliert ist, bietet die Stiftung Warentest einen Leitfaden und ein Formular für die Vorsorgevoll­macht zum Ausdrucken an. Mit Datum und Unter­schrift ist die Vorsorgevoll­macht gültig. Wer die recht­liche Vorsorge umfassend regeln möchte, sollte auch an eine Patientenverfügung und Kontovollmacht denken.

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  • Thorsten.Maverick am 27.10.2025 um 14:23 Uhr
    Ohne notarielle Beurkundung praktisch wertlos

    Eine Vollmacht ohne notarielle Beurkundung ist in der Praxis weitgehend wertlos. Die Beurkundung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber der ohne wird sie kaum anerkannt. Ich kenne Fälle, wo Gerichte selbst eine notariell beurkundete Vollmacht nicht anerkennen wollten. Banken weigern sich sowieso. Der Notar garantiert, daß der Vollmachtgeber testierfähig war, und stellt die Identität fest. Außerdem kann er den Vollmachtgeber vor der Ausstellung beraten, auch wenn viele Notare damit sicher überfordert sind. Zudem verwahrt er die Vollmachtsurkunde bei sich. Er kann auch einen Widerruf veranlassen. Das alles ist teuer, aber man sollte das unbedingt machen. Bei der Gelegenheit sollte man auch gleich noch eventuelle Schenkungen fixieren und ein Testament errichten. Die Vollmacht darf keine Einschränkungen enthalten, weil sie später den Bevollmächtigten behindern können. Wenn man kein Vertrauen hat, sollte man keine Vollmacht ausstellen.