Einfach. Für eine Vorsorgevollmacht ist kein Notar nötig. Die Stiftung Warentest bietet Formulare zum Ausdrucken an. © Getty Images / Oliver Rossi
In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer bei Ärzten und Ämtern stellvertretend für Sie sprechen darf. Unser Vordruck hilft, alles rechtssicher aufzuschreiben.
Meist liegt sie unbeachtet in der Schublade. Doch plötzlich kann eine Vorsorgevollmacht zu einem der wichtigsten Dokumente im Leben werden. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung wirft einen Menschen aus der Bahn und andere müssen für ihn entscheiden – manchmal vorübergehend, manchmal dauerhaft. Dann ist es gut, wenn schriftlich festgelegt ist, wer Auskünfte von Ärzten bekommt, Behördenangelegenheiten regeln und über die Gesundheit entscheiden darf. Wer nichts festlegt, lässt das Betreuungsgericht entscheiden. Es bestimmt einen Betreuer oder eine Betreuerin, das kann eine Angehörige oder ein Berufsbetreuer sein.
Eine Vorsorgevollmacht ist ab 18 Jahren sinnvoll – Unfälle und Krankheiten können jeden treffen. Damit alles rechtssicher formuliert ist, bietet die Stiftung Warentest einen Leitfaden und ein Formular für die Vorsorgevollmacht zum Ausdrucken an. Mit Datum und Unterschrift ist die Vorsorgevollmacht gültig. Wer die rechtliche Vorsorge umfassend regeln möchte, sollte auch an eine Patientenverfügung und Kontovollmacht denken.
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Eine Vollmacht ohne notarielle Beurkundung ist in der Praxis weitgehend wertlos. Die Beurkundung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber der ohne wird sie kaum anerkannt. Ich kenne Fälle, wo Gerichte selbst eine notariell beurkundete Vollmacht nicht anerkennen wollten. Banken weigern sich sowieso. Der Notar garantiert, daß der Vollmachtgeber testierfähig war, und stellt die Identität fest. Außerdem kann er den Vollmachtgeber vor der Ausstellung beraten, auch wenn viele Notare damit sicher überfordert sind. Zudem verwahrt er die Vollmachtsurkunde bei sich. Er kann auch einen Widerruf veranlassen. Das alles ist teuer, aber man sollte das unbedingt machen. Bei der Gelegenheit sollte man auch gleich noch eventuelle Schenkungen fixieren und ein Testament errichten. Die Vollmacht darf keine Einschränkungen enthalten, weil sie später den Bevollmächtigten behindern können. Wenn man kein Vertrauen hat, sollte man keine Vollmacht ausstellen.