© Stiftung Warentest / Ralph Kaiser
„Die Verpackung besteht zu 50 Prozent aus Luft,“ schreibt uns Franco Dubbers aus Berlin.
Antwort der Redaktion: Der Anbieter erklärte, der Handlungsspielraum sei für die Verpackungsmaschine erforderlich. Wir sagen: Handlungsspielraum haben auch Kundinnen und Kunden − sie können andere Produkte kaufen.
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@Skibba: Die Riegel liegen über einander. Wir haben keine Riegel entnommen, um eine leere Verpackung vorzutäuschen.
Auf der Verpackung sind klar 10 Riegel angegeben. Ich erkenne zweifelsfrei nur 6 in der Verpackung. Würden da ggf 4 Riegel entfernt um eine leere Packung zu suggerieren ?
Die Gesetze müssten geändert werden:
a) Übergroße „Luft“-Verpackungen verbieten oder mit Steuer belegen.
b) Nur noch genormte Portionsgrößen zulassen: 50 g, 100 g, 250 g, 500 g, 1000 g, etc.
Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe unter 1 Mio. Euro Umsatz.
Früher war es so geregelt, bis die Gesetze lascher wurden.
Selbst schuld, wer nicht lesen will und eine Sekunde nachdenken. 330 g, steht ganz groß drauf. Und allein vom Ansehen der Packung habe ich ein Gefühl, wie sich diese in der Hand anfühlt. Warum wird hier also dem faulen Kunden über den Kopf gestreichelt? --- Vielleicht lieht es daran, dass selbst die Stiftung zu freundlich in Ihren Worten ist. Vielleicht braucht es mal einen Artikel, der (rechtssicher) deutlich macht, dass alle Unternehmen Betrüger und Lügner wären, wenn Gesetze sie nicht davon abhalten würden. Dass der Kunde um jeden Cent hintergangen wird, soweit es die Gesetze eben zulassen. Dass man als Kunde jederzeit von (umgsprl) Betrug ausgehen muss, damit man eben nicht von Luftverpackungen oder Verträgen übers Ohr gehauen wird. Vielleicht aktiveren Kunden dann wieder Augen und Gehirn, lesen Verpackungshinweises und sorgen auf die Art automatisch für bessere Produkte. Aber solange Kunden blind nach Verpackung kaufen und danach in den Arm genommen werden, ändert sich nichts.
...wenn man sich die billigste Agentur zur Beantwortung von Presseanfragen auswählt.