Nichts verschenken. Manche Arbeitgeber unterstützen den Vermögensaufbau mit bis zu 40 Euro. © Getty Images / Westend61
In der Regel können sich Angestellte ihren VL-Vertrag frei aussuchen. Ob Banksparplan, Fondssparplan oder Bausparvertrag – wir beantworten die häufigsten Fragen.
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Alle Fragen im Überblick
- Läuft ein Vertrag eigentlich immer genau sieben Jahre?
- Kann ich notfalls vor Ablauf der sieben Jahre aussteigen?
- Was wird mit meinem VL-Vertrag, wenn ich in Elternzeit gehe?
- Kann ich meinen VL-Vertrag aufstocken? Mein Arbeitgeber zahlt weniger als 10 Euro.
- Was passiert, wenn ich vor Ablauf der sieben Jahre in Rente gehe?
- Muss ich meinen VL-Fondssparplan am Vertragsende auszahlen lassen – selbst unmittelbar nach einem Börsencrash?
- Muss ich dem Finanzamt Belege schicken, um die Sparzulage zu bekommen?
- Lohnt sich ein VL-Vertrag angesichts der recht kleinen Summen überhaupt?
- Kann ich auch einen VL-Vertrag abschließen, wenn ich von meiner Firma gar keine VL kriege?
- Kann ich Arbeitnehmersparzulage für zwei Verträge bekommen?
Ihre Fragen, unsere Antworten
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Läuft ein Vertrag eigentlich immer genau sieben Jahre?
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Das ist selten der Fall, nämlich nur, wenn Sie am 1. Januar mit den Einzahlungen beginnen. Wenn der Vertrag zu einem anderen Datum gestartet wird, läuft er weniger als sieben Jahre. Beispiel: Wer am 1. Mai 2023 mit dem VL-Sparen begonnen hat, zahlt die letzte Rate im April 2029 ein. Danach ruht der Vertrag bis Ende des Jahres 2029.
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Kann ich notfalls vor Ablauf der sieben Jahre aussteigen?
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Wenn Sie keine staatliche Förderung erhalten, ist das in der Regel möglich. Wer die Arbeitnehmersparzulage bekommen hat, muss sie beim vorzeitigen Ausstieg zurückzahlen. Bei Banksparplänen ist der vorzeitige Ausstieg mit dem Verzicht auf einen möglichen Schlussbonus verbunden. Bei Bausparverträgen kommen Sparer zwar vorzeitig an ihr Geld, aber die anfangs gezahlte Abschlussgebühr wirkt sich dann besonders negativ aus. Ratsam ist der Abbruch eines VL-Vertrages nicht. Unproblematisch ist es dagegen, bei einem Fondssparplan zwischenzeitlich den besparten Fonds zu wechseln.
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Was wird mit meinem VL-Vertrag, wenn ich in Elternzeit gehe?
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In der Elternzeit fließen zwar keine Leistungen des Arbeitgebers mehr, die Vertragslaufzeit bleibt aber unverändert. Ob weiter eingezahlt werden kann, hängt vom Anbieter und der Vertragsart ab. Eine Einzahlung durch den Sparer während der Elternzeit oder bei Kurzarbeit ist meist möglich. Betroffene sollten sich beim Sparplananbieter rechtzeitig nach der genauen Regelung erkundigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können VL-Sparer auch die staatliche Förderung für die Zeit erhalten, in der sie nicht arbeiten und kein Gehalt beziehen. Die VL-Beiträge für den betreffenden Zeitraum können vom Sparenden übernommen werden, sie müssen allerdings vom Arbeitgeberkonto fließen. Ob und wie sich das organisieren lässt, sollten VL-Sparer mit ihrem Arbeitgeber klären.
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Kann ich meinen VL-Vertrag aufstocken? Mein Arbeitgeber zahlt weniger als 10 Euro.
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Ja, in der Regel ist das auch sinnvoll, um am Ende eine nennenswerte Summe anzusparen. Das Geld muss allerdings in jedem Fall der Arbeitgeber überweisen. Beim Banksparplan der Degussa Bank, dessen Rendite sich auch am herkömmlichen Zinsmarkt sehen lassen kann, sind sogar Einzahlungen von bis zu 100 Euro pro Monat möglich.
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Was passiert, wenn ich vor Ablauf der sieben Jahre in Rente gehe?
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Wenn Sie das Geld brauchen, können Sie den Vertrag auflösen. Der Rentenbeginn führt nicht zu einer vorzeitigen Auszahlung. Sie können den Vertrag auch bis zum Ende laufen lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem VL-Anbieter, ob es möglich ist, ihn auf eigene Rechnung zu besparen.
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Muss ich meinen VL-Fondssparplan am Vertragsende auszahlen lassen – selbst unmittelbar nach einem Börsencrash?
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Nein, und es wäre auch eine sehr schlechte Idee, so zu verfahren. Fondssparer haben die Wahl, ob sie nach Ablauf des Sparplans über ihr Geld verfügen oder die Fondsanteile behalten wollen. Wenn die Aktienkurse zu diesem Zeitpunkt sehr ungünstig sind, sollten Sie mit dem Verkauf auf jeden Fall warten. Viele Sparer nutzen das VL- Fondssparen ohnehin für ihren langfristigen Vermögensaufbau, indem sie nach Ablauf eines Vertrages sofort den nächsten folgen lassen. Das ist dann fast wie ein normaler ETF-Sparplan. Nachdem der Sparplan beendet ist, lassen sich die Fondsanteile auch auf ein anderes Wertpapierdepot übertragen. Das kann sinnvoll sein, wenn die Verwahrung dort kostenlos ist.
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Muss ich dem Finanzamt Belege schicken, um die Sparzulage zu bekommen?
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Nein, die Sparzulage wird zwar über die Steuererklärung beantragt, aber Belege müssen Sie nicht beifügen. Der VL-Anbieter übermittelt die Daten direkt an das Finanzamt.
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Lohnt sich ein VL-Vertrag angesichts der recht kleinen Summen überhaupt?
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Klar. Wenn Sie Ihre VL-Verträge als zusätzliche Altersvorsorge betrachten, dann können Sie einige Tausend Euro ansammeln. Ein Beispiel: Sie schließen einen VL-Sparplan mit ETF auf den Weltaktienindex MSCI World ab und sparen 40 Euro monatlich. Entwickelt der Index sich weiter mit 7,7 Prozent pro Jahr wie im Schnitt der vergangenen 30 Jahre, dann können nach Abzug von Kosten nach 30 Jahren rund 44 000 Euro herauskommen.
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Kann ich auch einen VL-Vertrag abschließen, wenn ich von meiner Firma gar keine VL kriege?
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Ja, das geht. Sie geben eine Vertragsdurchschrift in der Personalstelle ab. Ihr Arbeitgeber überweist den von Ihnen gewünschten Betrag. Das ist interessant, wenn Sie Zulagen erhalten oder einen gut verzinsten Vertrag abschließen wollen, den Sie ohne VL nicht bekommen.
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Kann ich Arbeitnehmersparzulage für zwei Verträge bekommen?
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Ja, Sie können sowohl einen Aktienfondssparplan als auch einen Bausparvertrag abschließen und jeweils bis zur Höchstgrenze Förderung dafür bekommen.
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@alle: Ja, dass VL-Sparende keine Möglichkeit haben, die Bank während der Laufzeit der VL-Anlage zu wechseln, ohne die Arbeitnehmer-Sparzulage zu verlieren, kann zum Problem werden. Wie bei anderen Kontomodellen auch, können Banken und Fondsgesellschaften bei der Führung von VL-Anlagen die Preise anheben, müssen sich aber dafür die Zustimmung der Kunden einholen.
Geben die Kunden die Zustimmung nicht, gelten die alten Preise weiter. Doch die Depotbank darf dann wegen der fehlenden Zustimmung den Vertrag kündigen und der Kunde verliert darüber den Förderanspruch.
Morgenfund drängt derzeit aggressiv auf meine Zustimmung für neue Preislisten und neue Bedingungen. Das kann gar nicht sein, dass man mich mit Frist Ende November 2025 zu einer Zustimmung zwingen kann, für einen Vertrag, den ich laut Gesetz gar nicht verlassen darf.
Bisher zahle ich nur 8 Euro Depotgebühr pro Jahr, nun sollen es 12 Euro werden, das wären 50% Preiserhöhung. Klingt nicht viel, ist aber extrem, weil es meine Rendite frisst für keine Verbesserung, und weil es inzwischen Anbieter gibt, die Depots ganz kostenlos anbieten.
Wenn ich also zu einer Veränderung zustimmen kann, wenn also mein Vertrag gar nicht so verriegelt ist, wie man meint, dann müsste ich auch alternativ die Firma wechseln dürfen?
Gibt es hier noch andere Kunden von Morgenfund, womöglich auch unfreiwillig von der DWS an diese Geier übergeben worden, gegen ihren Willen? Passen Sie auf sich auf, lesen Sie alles genau. Ich werde protestieren - und werde hier berichten, falls es etwas Interessantes gibt.
Update in der Angelegenheit: Die ING hat auf die wiederholte Beschwerde und die Bitte, die geleisteten VL nachträglich dem Finanzamt zu melden, Gutschriften gewährt. Eine nachträgliche Meldung schließt die ING jedoch aus. Die Bank macht auch keine Angaben, ob es sich um ein Versehen handelt oder ob sie grundsätzlich die VL nicht dem Finanzamt meldet. Auch gegenüber dem Ombudsmann macht die ING keine weiteren Angaben oder Zugeständnisse. Habe den Fall ebenfalls der BAFIN übermittelt.
Warum wurde Fidelity nicht berücksichtigt?
FIL Investment Services GmbH (FIS)
www.fidelity.de
• ETF für VL + Arbeitnehmersparzulage sogar zulässig hier. (nicht alle Anbieter: z.B. nicht bei Ginmon & OSKAR)
... gab es das Angebot zur Zeit des Tests noch nicht?
... oder wurde es bewusst ausgeschlossen?
==== Da der Markt für ETFs für VL + AUCH die Arbeitnehmersparzulage wirklich sehr, sehr übersichtlich ist...
... ist eigtl. jeder Anbieter, der fehlt, wirklich schade...
Vielen Dank für die Antwort
Viele Grüße
Antoine Kaiser
Sie haben am 23.09.2024 geschrieben: "Für die VL-Sparpläne der Degussa-Kunden ändert sich nichts."
In einem Telefonat mit der Hotline der OLB habe ich in der letzten Woche erfahren, dass zum VL-Sparplan ein Girokonto zur Verrechnung gehört. Dieses Konto war bisher kostenfrei. Mit der Einführung neuer Kontomodelle ist das Girokonto jetzt nur noch unentgeltlich, wenn durchschnittlich 1.000 € auf dem Girokonto sind. Ansonsten sind monatlich 5 € Kontoführungsgebühren zu zahlen.
Frage: Kann man sich dagegen wehren oder bleibt mir und den anderen VL-Sparern nur die Kündigung?