Temu und Shein Gefähr­liche Schnäpp­chen

Datum:
  • Text: Sandra Schwarz
  • Wissenschaftliche Leitung: Dr. Markus Bieletzki
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Temu und Shein - Gefähr­liche Schnäpp­chen

Ein Haufen Probleme. Diese 162 Produkte nahmen wir unter die Lupe – Kinder­spielzeug, Hals­ketten und USB-Ladegeräte, gekauft über Temu und Shein. Mehr als zwei Drittel genügen nicht den Sicher­heits­anforderungen der Europäischen Union. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

Unsicheres Spielzeug, giftige Schwer­metalle in Schmuck, zu heiße Ladegeräte: Wir haben 162 Produkte von Temu und Shein getestet. 110 erfüllten nicht die EU-Stan­dards.

Eine Hals­kette für 87 Cent, ein USB-Ladegerät für 2,51 Euro – die meisten Waren auf den chinesischen Online-Markt­plätzen Temu und Shein sind unglaublich billig. Das lockt viele Käufe­rinnen und Käufer aus Deutsch­land und ganz Europa an. So gelangen massen­weise Billigprodukte aus China nach Europa. Laut EU-Kommis­sion kamen im vergangenen Jahr rund 4,6 Milliarden Pakete mit geringem Waren­wert von außer­halb der Europäischen Union, also etwa 12 Millionen pro Tag. Das sind doppelt so viele wie 2023 und etwa dreimal so viele wie 2022.

Wir wollten wissen, ob diese Produkte wirk­lich Schnäpp­chen sind, sich also trotz ihres nied­rigen Preises sicher nutzen lassen und den recht­lichen Vorgaben der Europäischen Union entsprechen. Gemein­sam mit Verbraucher­organisationen aus Belgien und Dänemark kauf­ten wir im Internet auf Temu und Shein einen ganzen Waren­berg ein: Schmuck, Baby­spielzeug und USB-Ladegeräte fürs Smartphone oder Tablet – insgesamt 162 Artikel für rund 690 Euro. Alle geprüften Produkte stammen von Dritt­anbietern, die eine der beiden Onlinefirmen als Verkaufs­platt­form nutzen. Temu verkauft ohnehin nichts selbst, sondern fungiert ausschließ­lich als Markt­platz.

Vieles ist nicht konform mit EU-Anforderungen

Mehr als zwei Drittel der Produkte im Test erfüllten nicht die EU-Sicher­heits­anforderungen. Etwa ein Viertel bewerten wir als potenziell gefähr­lich. Diese besonders kritischen Fälle veröffent­lichen wir in einer Tabelle – mit Artikel­nummern, so dass Käufe­rinnen und Käufer nach­voll­ziehen können, ob ein von ihnen gekauftes Produkt betroffen ist.

Bestellt haben wir auf Temu und Shein wie jeder normale Verbraucher. Unsere anonymen Einkäufer wählten nach dem Zufalls­prinzip aus der Liste der beliebtesten Artikel aus: 27 Hals­ketten, 27 Spielzeuge, 27 USB-Ladegeräte pro Platt­form. Anschließend prüften wir im Labor die elektrische und mecha­nische Sicherheit, ob Schad­stoffe enthalten und die Produkte korrekt gekenn­zeichnet sind.

Temu und Shein - Gefähr­liche Schnäpp­chen

Zahlreiche Mängel. Die Grafik zeigt, wie viele Produkte im Test die EU-Sicher­heits­stan­dards nicht erfüllt haben – jeweils für die Platt­formen Shein und Temu in den geprüften Kategorien Kinder­spielzeug, Elektronik und Schmuck.

Unser Rat

Die von uns aufgelisteten Produkte mit schwerwiegenden Mängeln sollten Sie nicht nutzen. Falls Sie sie gekauft haben, empfehlen wir, sie zu entsorgen. Wägen Sie grund­sätzlich gut ab, welche Produkte Sie auf Temu oder Shein bestellen. Außer­europäische Anbieter garan­tieren oft nicht die Sicher­heits­stan­dards, die wir inner­halb der Europäischen Union gewohnt sind. Verbraucher­schutz ist keine Selbst­verständlich­keit.

Schmuck: Anhänger mit giftigem Schwer­metall

Von 54 Hals­ketten aus Metall bestanden 49 unseren Schad­stoff­test, 5 fielen mit besorgnis­erregend hoher Schad­stoff­dosis durch. Bei allen Ketten­bestand­teilen aus Metall haben wir den Gehalt der giftigen Schwer­metalle Cadmium und Blei gemessen und auch die sogenannte Nickellässig­keit – der Test simuliert, wie viel Nickel durch Schweiß bei längerem Haut­kontakt freigesetzt wird. Der Blei­gehalt war unbe­denk­lich, die Nickellässig­keit bei zwei Ketten zu hoch.

Temu und Shein - Gefähr­liche Schnäpp­chen

Kritische Kirschkette. Der Anhänger dieser Kette von Shein über­schritt den Grenz­wert für das giftige Schwer­metall Cadmium um das 8500-Fache. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

In drei Ketten von Shein entdeckten wir gefähr­lich viel Cadmium – immer steckte der Schad­stoff im Anhänger, einen sehr hohen Gehalt wies etwa ein Kirsch-Anhänger auf. Cadmium ist als krebs­erzeugend einge­stuft und kann Knochen- und Nierenschäden verursachen. Sein in der EU zulässiger Grenz­wert für Schmuck liegt bei 0,01 Prozent des Gewichts eines Schmuck­stücks. Wir fanden in zwei Ketten von Shein jeweils mehr als 85 Prozent – also das 8500-Fache des Grenz­wertes. Die dritte Kette über­schritt den Grenz­wert nicht so extrem, war aber immer noch erheblich belastet: Sie enthielt zehnmal so viel Cadmium wie in der EU erlaubt.

Am gefähr­lichsten ist Cadmium, wenn man es in den Mund nimmt, daran lutscht oder es verschluckt. Menschen, die ab und zu gedanken­verloren ihren Ketten­anhänger zwischen die Lippen nehmen, sind dann natürlich besonders gefährdet.

Die Stiftung Warentest empfiehlt: Falls Sie eines der stark mit Cadmium belasteten Schmuck­stücke gekauft haben, entsorgen Sie es. Achtung: Giftige Schad­stoffe gehören nicht in den Hausmüll, bringen Sie den Schmuck zu einer Schad­stoff­sammelstelle, etwa einem Recycling­hof. Halten Sie die Ketten besonders von Kindern fern. Klein­kinder könnten den Anhänger verschlu­cken.

Baby-Spielzeug: Zu viel Form­aldehyd in bunten Tüchern

Beiß­ring, Rassel, Badetier – die Spielzeuge für Kinder unter drei Jahren im Test hatten teil­weise kleinere Mängel, zum Beispiel ein fehlendes CE-Zeichen, teil­weise größere Mängel: Etliche bestanden aus Klein­teilen, hatten Aufkleber oder Saugnäpfe, die sich leicht lösen und verschlu­cken lassen. Dann besteht Ersti­ckungs­gefahr.

Vier Quietschbälle eines Bälle-Sets von Shein waren zu laut. Wir haben eine Spitzenlaut­stärke von bis zu rund 115 Dezibel gemessen, erlaubt sind maximal 110 Dezibel. Auf den ersten Blick mag die Über­schreitung gering wirken, zwischen 110 und 115 Dezibel besteht aber ein erheblicher Unterschied: Das menschliche Ohr nimmt eine Erhöhung des Schall­druck­pegels um 10 Dezibel als Verdopp­lung der Laut­stärke wahr. Zum Vergleich: Lärm auf einer dicht befahrenen Haupt­verkehrs­straße entspricht 85 Dezibel.

Temu und Shein - Gefähr­liche Schnäpp­chen

Zu viel Chemie. In zwei Tüchern dieser Spiel­zeugbox von Temu fanden wir eine deutlich zu hohe Dosis des Schad­stoffs Form­aldehyd. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

Zu viel Form­aldehyd enthielten Stoff­tücher aus einer Spielzeug-Tücherbox von Temu. Die Chemikalie wird Textilien zugesetzt, unter anderem weil damit Stoff weniger knittert. In geringer Konzentration ist Form­aldehyd erlaubt, zu viel davon kann Kontaktal­lergien verursachen. Deshalb sind die EU-Grenz­werte nied­rig: Für Kinder unter 36 Monaten liegt der Wert bei 30 Milligramm je Kilogramm Materialgewicht. In zwei Tüchern fanden wir jedoch 164 beziehungs­weise 143 Milligramm Form­aldehyd je Kilogramm Materialgewicht.

Fast alle Spielzeuge waren schlecht gekenn­zeichnet, zum Beispiel fehlten Warnhin­weise oder die Hinweise waren irreführend. Ein CE-Zeichen trugen zwar alle Spielzeuge und USB-Ladegeräte, allerdings nicht immer an der vorgeschriebenen Stelle – etwa nur auf der Verpackung und nicht direkt auf dem Spielzeug. Das Zeichen ist in der Europäischen Union für bestimmte Produkte Pflicht. Damit erklärt der Hersteller, dass er sich an die gesetzlichen Vorschriften hält. Nach­weisen muss er es nicht.

Eine mangelhafte Kenn­zeichnung gefährdet oft nicht unmittel­bar Leib und Leben, sagt aber etwas darüber aus, wie genau es Hersteller mit der Produktsicherheit nehmen. In der EU gelten hohe Sicher­heits­stan­dards zum Schutz der Verbrauche­rinnen und Verbraucher. Hersteller, die sich an die Vorgaben halten, müssen viele Auflagen erfüllen – das macht die Produkt­entwick­lung und Herstellung aufwendig und kostet Geld.

Die Stiftung Warentest empfiehlt: Achten Sie beim Spiel­zeugkauf auf unabhängige Prüfsiegel, zum Beispiel das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Im Gegen­satz zum CE-Kenn­zeichen bestätigt es, dass das Produkt von einer staatlich anerkannten Prüf­stelle auf Sicherheit getestet wurde und die gesetzlichen Vorschriften einhält.

Ladegeräte: Nicht alle sind elektrisch sicher

USB-Netz­teile gehören zu unserem digitalen Alltag, wir laden damit Handys, Laptops oder Tablets auf. Die kleinen Geräte müssen viel Leistung bringen, einen Strom­schlag, Kurz­schluss oder Brand will beim Aufladen aber niemand riskieren. Ernüchterndes Prüf­ergebnis: 52 von 54 Netz­teilen im Test erfüllten nicht die EU-Sicher­heits­anforderungen an elektrische Bauteile und Schaltungen sowie an die Halt­barkeit der Ladegeräte.

Die Ladegeräte von Shein hatten vor allem ein Problem mit der elektrischen Sicherheit, 10 von 27 wurden beim normalen Aufladen zu heiß – bis zu rund 88 Grad Celsius. Der in der EU erlaubte Grenz­wert liegt bei 77 Grad. Vier Geräte von Temu zeigten die gleiche Schwäche. Starke Hitze kann das Kunst­stoff­gehäuse des Ladegeräts verformen, die elektronische Isolierung im Inneren beschädigen und im schlimmsten Fall zum Brand führen. Ein potenzielles Brandrisiko bestand im Test auch bei einem weiteren Netz­teil von Temu, weil die Isolations­abstände zwischen den einzelnen Bauteilen zu klein waren.

Temu und Shein - Gefähr­liche Schnäpp­chen

Krumm und schief. Die Stecker vieler USB-Ladegeräte waren nach dem Fall­test so stark verbogen, dass sie nicht mehr in die Steck­dose passten.

21 Geräte waren nicht EU-konform gekenn­zeichnet, auf ihren Gehäusen fanden wir unvoll­ständige oder falsche Informationen. Dies werteten wir als nied­rige Gefahr. Viele gingen zudem schnell kaputt. 37 von 54 Temu- und Shein-Steckern ließen sich zu leicht verbiegen. Dabei können Strom­kabel im Inneren brechen, was Strom­schläge oder Kurz­schlüsse zur Folge haben kann. Im Fall­test wurden 30 Ladegeräte oben­drein so stark beschädigt, dass sie anschließend nicht mehr in eine Stan­dard­steck­dose passten. Da Nutzer verbogene Stecker oder aufgebrochene Gehäuse selbst erkennen können (und das Gerät dann hoffentlich nicht mehr verwenden), werteten wir dies als mitt­lere Gefahr.

Die Stiftung Warentest empfiehlt: Entsorgen Sie Ihr Billig-Ladegerät und kaufen Sie ein neues im Fach­geschäft vor Ort oder in bekannten deutschen Online-Shops. Dann erreichen Sie im Haftungs­fall den Händler als Ansprech­partner.

So reagierten Temu und Shein auf unsere Ergeb­nisse

Mit den Funden, für die wir die Gefahr als hoch einstufen, haben wir Temu und Shein konfrontiert. Seit letztem Jahr gilt in der EU der Digital Services Act (DSA). Das Gesetz verpflichtet Online-Platt­formen, gegen nicht-EU-konforme Produkte von Dritt­verkäufern auf ihren Webseiten vorzugehen.

Mit dieser Unter­suchung wollten wir prüfen, ob Temu und Shein ihren recht­lichen Pflichten nach­kommen. Deshalb haben wir ausschließ­lich Waren von Dritt­anbietern bestellt. Bei Temu wäre anderes gar nicht möglich gewesen: Die Platt­form arbeitet ausschließ­lich als Markt­platz für andere Unternehmen.

Nach dem Test gaben wir uns als Verbraucher­organisation zu erkennen und wiesen Temu und Shein schriftlich auf die Produkte mit schwerwiegenden Mängeln hin. Beide Anbieter meldeten sich sofort bei uns und nahmen sämtliche kritische Artikel inner­halb weniger Tage von ihren Platt­formen. Zusätzlich warnte Shein Käufe­rinnen und Käufer der schad­stoff­belasteten Hals­ketten sowie bestimmter USB-Ladegeräte und Spielzeuge per E-Mail. Dabei wurde der Online-Händler sehr deutlich: „Dieses Produkt ist illegal“, schreibt er und weiter: „Als Vorsichts­maßnahme empfehlen wir, dieses Produkt nicht zu verwenden.“

Temu und Shein - Gefähr­liche Schnäpp­chen

Deutliche Worte. Nachdem wir Shein auf Artikel mit schwerwiegenden Mängeln hingewiesen haben, warnt das Unternehmen Käufer per Mail und spricht von „illegalen Produkten“. Wir zeigen hier einen Ausschnitt aus einer der Mails. © Stiftung Warentest

Einige Artikel mit offensicht­lichen Mängeln haben wir übrigens verdeckt als „normale Käufer“ schriftlich bei Temu und Shein moniert. Wir bekamen auf unsere Anfragen nur wenig hilf­reiche Stan­dard­antworten.

Temu und Shein - Gefähr­liche Schnäpp­chen

Wenig hilf­reich. Offensicht­liche Mängel haben wir als „normale Käufer“ bei Temu und Shein gemeldet. Hier eine Stan­dard­antwort von Temu, das Unternehmen ging nicht auf unser Anliegen ein. © Stiftung Warentest

So haben wir die Produktsicherheit bei Temu und Shein getestet

Im Test: 54 Hals­ketten, 54 USB-Ladegeräte und 54 Spielzeuge für Kinder unter drei Jahren. Wir testeten die Produkte gemein­sam mit Verbraucher­organisationen aus Dänemark und Belgien und kauf­ten sie ausschließ­lich bei Dritt­verkäufern auf Temu und Shein – zwei großen Online-Markt­plätzen, die sich auf den Direkt­verkauf von Waren aus dem EU-Ausland spezialisiert haben.

Produkt­auswahl und Einkauf

Wir suchten auf den Webseiten von Temu und Shein nach Artikeln aus den oben genannten Produkt­gruppen. Dabei verwendeten wir verbraucher­typische Such­begriffe und berück­sichtigten die vom jeweiligen Markt­platz angebotenen Kategorien. Aus der Liste der meist­verkauften beziehungs­weise beliebtesten Produkte wählten wir nach dem Zufalls­prinzip Artikel von Dritt­anbietern aus und kauf­ten sie anonym ein.

Unter­suchung

Wir prüften anhand EU-weit gültiger Stan­dards, ob die gekauften Produkte den Anforderungen der Europäischen Union an die Produktsicherheit entsprechen. Die gefundenen Mängel stuften wir nach ihrer potenziellen Gefahr für Verbrauche­rinnen und Verbraucher als „nied­rig“, „mittel“ oder „hoch“ ein.

Wir meldeten den Online-Markt­plätzen Produktmängel und dokumentierten deren Reaktion: Zum einen gaben wir uns als normale Kunden aus und wiesen exemplarisch auf einige Mängel hin, die offensicht­lich waren, aber nicht schwerwiegend. Zum anderen konfrontierten wir Temu und Shein mit allen als „hoch“ einge­stuften Mängeln offen als Verbraucher­organisation.

Hals­ketten

Wir untersuchten die Ketten und ihre Anhänger auf Schad­stoffe in Anlehnung an die Grenz­werte der Europäischen Chemikalien­ver­ordnung Reach.

Spielzeug

Auf Basis der europäischen Richt­linien zur Produktsicherheit (etwa EU-Spiel­zeug­richt­linie, Reach- und POP-Verordnung) prüften wir, ob das Spielzeug korrekt beschriftet war, ob es die Anforderungen an die Mechanik und gegebenenfalls an die Elektrik erfüllte und ob es Schad­stoffe enthielt.

USB-Ladegeräte

Wir kontrollierten, ob die Ladegeräte wie vorgeschrieben beschriftet waren, und ob sie Anforderungen zur elektrischen und mecha­nischen Sicherheit der Nieder­spannungs­richt­linie einhielten.

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5 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Loveandpeace am 31.10.2025 um 06:33 Uhr
    Moin !

    Was für eine Erkenntnis. Hätt ich nicht gedacht 😜

  • marotoma am 30.10.2025 um 16:41 Uhr
    @ Andrea Dark

    Informieren Sie sich gern zu Händlergewährleistung bzw gesetzliche Sachmängelhaftung. Danach können Sie ja mal über Ihren Post meditieren.

  • NachStiftungKäufer am 30.10.2025 um 12:00 Uhr
    Cadmium

    "Der Grenzwert (für Cadmium) liegt bei 0,01 % Cadmium bezogen auf das Gewicht - wir fanden bis zu 85 %". Das heißt doch, dass einige dieser Ketten zu 85 % aus Cadmium bestehen? Also sie wurden quasi aus Element 48 hergestellt, mit ein paar Zusätzen?

  • Laura_9 am 30.10.2025 um 11:09 Uhr
    Wer sind die Konsumenten?

    Dieses Testergebnis ist doch für niemanden überraschend. Und ich frage mich, wen die Warentester jetzt warnen möchten, die Leserschaft etwa? Und wer glaubt, man könne durch solche Berichte irgendjemanden davon abhalten "zu shoppen wie ein Milliardär", sollte sich einmal mit menschlichen Verhaltensweisen befassen. Dabei gerät dann allerdings der Lieblingsglaube vieler Gesellschaftsverbesserer in Gefahr der darin besteht, man könne anderen Menschen mit den allervernünftigsten Argumenten geliebte Gewohnheiten aberziehen.

  • AndreaDark am 30.10.2025 um 09:57 Uhr
    Ist bei deutschen Händlern genau das Gleiche!

    Hallo,
    Mal ehrlich gesagt man kauft online Elektronik bei großen Versendern und ich habe den Eindruck da wird diese Ware mit ordentlichen Aufschlag weiterverkauft und wenn diese dann nach 10 Monaten oder 6 Monaten defekt ist dann sieht sich der Händler nicht in der Pflicht und der Marktplatzbetreiber schiebt die ganze Schuld von sich! Und mal ehrlich gesagt wer macht wegen 50 Euro ein Fass auf?
    Viele Grüße Andrea Meier