Kinder­fotos auf Social-Media Wenn das Klein­gedruckte zur Falle wird

Kinder­fotos auf Social-Media - Wenn das Klein­gedruckte zur Falle wird

Professionell. Diese Kinder sind Models. Sie und ihre Eltern haben der Veröffent­lichung ihrer Bilder zuge­stimmt. Es kursieren aber viele Fotos, für die das nicht gilt. © Adobe Stock

Meta hat Nutzer-Fotos von Schüle­rinnen für die eigene Werbung verwendet. Der Fall zeigt, welche Rechte Nutzer beim Upload auf Social-Media verlieren.

Ein Foto ist mit dem Smartphone flink geknipst. Ebenso schnell ist es auf Platt­formen wie Meta oder Instagram gepostet. Doch wer Fotos oder Videos in Social-Media-Apps hoch­lädt, räumt den Platt­form­betreibern oft umfang­reiche Rechte an dem Material ein.

Vielen Nutzern ist das nicht bewusst, denn die entsprechenden Klauseln sind in den ellen­langen Nutzungs­bedingungen der Dienste vergraben – kaum jemand nimmt sich die Zeit, sie komplett zu lesen, bevor er auf „akzeptieren“ klickt. So behält sich Meta unter anderem das Recht vor, Fotos von privaten Profilen für die eigene Werbung zu nutzen.

Private Kinder­fotos tauchen in der Werbung auf

Was das in der Praxis bedeuten kann, zeigt ein aktueller Fall aus Groß­britannien. Dort hat der Instagram-Mutter­konzern Meta Fotos von minderjäh­rigen Mädchen verwendet, um damit Werbung für die Platt­form Threads zu bebildern. Die Zeitung The Guardian zitiert einen 37-jährigen Mann, dem über mehrere Tage hinweg Fotos dieser minderjäh­rigen Mädchen in Schul­uniformen mit kurzen Röcken gezeigt worden seien – teils mit vollem Namen. Er habe die Darstel­lungen als sexualisiert empfunden.

Meta sieht sich im Recht

Posts von Minderjäh­rigen würden nicht für Werbe­zwecke genutzt, erklärte Meta darauf­hin. Da die Fotos im konkreten Fall auf den Accounts von Erwachsenen gepostet worden seien, entspreche die Nutzung den Geschäftsbedingungen. Tatsäch­lich hatten die Eltern anläss­lich des Schul­beginns die Bilder auf Instagram gepostet − nicht die Schüle­rinnen selbst.

Unser Rat: Vorsicht beim Posten

Auch in Deutsch­land räumt sich Meta solche Rechte ein. Der Konzern darf geteilte Inhalte wie Fotos und Videos unter anderem kopieren, verändern und öffent­lich anzeigen. In den Nutzungs­bedingungen anderer Social-Media-Platt­formen finden sich ähnliche Klauseln.

Tipp: Posten Sie keine Fotos von Minderjäh­rigen. Es ist für Nutzer kaum über­schaubar, was Platt­form­betreiber alles damit anfangen. Und: Was einmal im Netz ist, bleibt für immer im Netz – besonders für Heran­wachsende kann das zur Belastung werden.

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