Pflegehinweise. Macht die Reinigung etwas falsch, muss sie den Schaden ersetzen. © Getty Images / Kinga Krzeminska
Der teure Anzug verfärbt, der Kaschmirpulli eingelaufen – kommt Kleidung beschädigt aus der Reinigung, müssen Sie das nicht hinnehmen. So gehen Sie vor.
Sie benötigen
- Zahlungsquittung der Reinigung
 - Kaufbeleg des beschädigten Kleidungsstücks
 - Falls nötig, das Formular der Schiedsstelle und 30 bis 60 Euro
 
Schritt 1
Kontrollieren Sie alle Kleidungsstücke beim Abholen und nehmen Sie die Quittung mit. Darauf müssen der gezahlte Betrag, die gereinigten Stücke sowie die Reinigungsart vermerkt sein. Entdecken Sie Schäden erst zu Hause, können Sie mit der Zahlungsquittung Ihre Ansprüche noch innerhalb von 14 Tagen geltend machen. Suchen Sie die Kaufbelege heraus, vor allem bei neuen oder besonders teuren Sachen. Im Idealfall räumt die Reinigung den Fehler ein und zahlt. Bei neuen Kleidungsstücken kann sogar eine Erstattung des vollen Kaufpreises angemessen sein.
Schritt 2
Will die Reinigung keinen oder einen sehr geringen Schadenersatz leisten, lassen Sie sich nicht einfach abwimmeln. Auf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Textilreinigungen sich nur berufen, wenn diese gut sichtbar im Geschäft ausgehängt sind. Und selbst dann sind nicht alle Klauseln wirksam. Der Bundesgerichtshof erklärte schon 2013 das Begrenzen des Schadenersatzes auf den Zeitwert oder das 15-Fache der Reinigungsgebühr für unwirksam (Az. VII ZR 249/12).
Schritt 3
Falls Sie den Konflikt nicht lösen können, wenden Sie sich an eine der Schiedsstellen des Textilreinigungsverbands. Sie finden deren Formulare unter reinigen-lassen.com bei „Reklamationen“. In den Schiedsstellen sind Fachleute, das Reinigungsgewerbe und Verbraucherschützer vertreten. Sie können Ihren Fall auch einreichen, wenn die Reinigung ihren Teil des Formulars nicht ausfüllen will. Das Verfahren kostet zwischen 30 und 60 Euro plus Porto für den Versand des Kleidungsstücks. In der Regel folgen die Reinigungsbetriebe dem Spruch der Schiedsstelle. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden, steht Ihnen immer noch der Gang zum Gericht offen.
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