Gewusst wie Reinigung reklamieren

Datum:
  • Text: Ulrike Steck­könig
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Gewusst wie - Reinigung reklamieren

Pfle­gehin­weise. Macht die Reinigung etwas falsch, muss sie den Schaden ersetzen. © Getty Images / Kinga Krzeminska

Der teure Anzug verfärbt, der Kaschmirpulli einge­laufen – kommt Kleidung beschädigt aus der Reinigung, müssen Sie das nicht hinnehmen. So gehen Sie vor.

Sie benötigen

  • Zahlungs­quittung der Reinigung
  • Kauf­beleg des beschädigten Kleidungs­stücks
  • Falls nötig, das Formular der Schieds­stelle und 30 bis 60 Euro

Schritt 1

Kontrollieren Sie alle Kleidungs­stücke beim Abholen und nehmen Sie die Quittung mit. Darauf müssen der gezahlte Betrag, die gereinigten Stücke sowie die Reinigungs­art vermerkt sein. Entdecken Sie Schäden erst zu Hause, können Sie mit der Zahlungs­quittung Ihre Ansprüche noch inner­halb von 14 Tagen geltend machen. Suchen Sie die Kauf­belege heraus, vor allem bei neuen oder besonders teuren Sachen. Im Ideal­fall räumt die Reinigung den Fehler ein und zahlt. Bei neuen Kleidungs­stücken kann sogar eine Erstattung des vollen Kauf­preises angemessen sein.

Schritt 2

Will die Reinigung keinen oder einen sehr geringen Schaden­ersatz leisten, lassen Sie sich nicht einfach abwimmeln. Auf Klauseln in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen dürfen Textilreinigungen sich nur berufen, wenn diese gut sicht­bar im Geschäft ausgehängt sind. Und selbst dann sind nicht alle Klauseln wirk­sam. Der Bundes­gerichts­hof erklärte schon 2013 das Begrenzen des Schaden­ersatzes auf den Zeit­wert oder das 15-Fache der Reinigungs­gebühr für unwirk­sam (Az. VII ZR 249/12).

Schritt 3

Falls Sie den Konflikt nicht lösen können, wenden Sie sich an eine der Schieds­stellen des Textilreinigungs­verbands. Sie finden deren Formulare unter reinigen-lassen.com bei „Reklamationen“. In den Schieds­stellen sind Fachleute, das Reinigungs­gewerbe und Verbraucherschützer vertreten. Sie können Ihren Fall auch einreichen, wenn die Reinigung ihren Teil des Formulars nicht ausfüllen will. Das Verfahren kostet zwischen 30 und 60 Euro plus Porto für den Versand des Kleidungs­stücks. In der Regel folgen die Reinigungs­betriebe dem Spruch der Schieds­stelle. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden, steht Ihnen immer noch der Gang zum Gericht offen.

Tipp: Lesen Sie auch, wie Sie mangelhafte Ware richtig reklamieren.

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