Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Krank auf Reisen – die besten Versicherungen

91 Tarife aktualisiert

Datum:
  • Text: Barbara Bück­mann, Kirsten Schiekiera
  • Testleitung: Birgit Brümmel
  • Test­assistenz: Dana Soete
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Auslands­kranken­versicherung im Vergleich - Krank auf Reisen – die besten Versicherungen

Wild­wasser. Nicht nur bei Abenteuer-Trips kann es zu Erkrankungen oder Unfällen kommen. Dann wird eine sehr gute Reisekranken­versicherung wichtig. © Getty Images / Merrill Images

Unser Vergleich von Auslands­kranken­versicherungen zeigt: Die wichtigen Policen sind günstig zu haben. Sehr guten Schutz gibt es für unter 8 Euro pro Jahr und Person.

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Für Reisen außer­halb Europas ist die Auslands­kranken­versicherung ein Muss. Für Reisen inner­halb der Europäischen Union ist der Schutz sehr zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar für Behand­lungen in Europa und in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen. Oft rechnen Ärzte aber privat ab oder Patienten müssen einen hohen Eigen­anteil zahlen.

Die Stiftung Warentest hat Jahres­verträge für Auslands­reisekranken­versicherungen untersucht. Damit sind für wenig Geld alle Reisen im Jahr versichert. Die Unterschiede bei den Leistungen sind groß – ein Vergleich lohnt!

Warum sich der Auslands­kranken­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Die Stiftung Warentest zeigt die Konditionen von 91 Auslands­kranken­versicherungen für Urlaubs­reisen (Einzel­personen und Familien), darunter Tarife von Axa, Münchener Verein, ADAC, Huk-Coburg und HanseMerkur. Alle Tarife im Test versichern beliebig viele Urlaubs­reisen im Jahr bis zu einer Länge von jeweils sechs bis zehn Wochen. Die Verträge verlängern sich in der Regel auto­matisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Die Noten reichen von Sehr gut bis Ausreichend.

Die beste Auslands­kranken­versicherung für Sie

Unsere drei Testsieger erreichen jeweils die Traumnote 0,5: Sie über­zeugen sowohl mit ihren Angeboten für Singles als auch mit ihren Familien­tarifen. Sehr guten Schutz gibt es schon für unter 8 Euro im Jahr für Einzel­personen und etwa 27 Euro für Familien, eine 70-jährige Seniorin zahlt knapp 21 Euro.
Die Tabelle lässt sich nach verschiedenen Kriterien filtern: So sehen Sie auf einen Blick, wie gut die medizi­nische Versorgung im Urlaub abge­sichert ist, ob Versicherer bei Pandemie zahlen und ob es gute Bedingungen für einen Krankenrück­trans­port gibt.

Tipps für den Tarif-Check

Wir sagen, welche Auslands­kranken­versicherungen für Einzel­reisende und Familien die besten sind – und warum solche Tarife auch für privat Kranken­versicherte eine sinn­volle Ergän­zung sind. Wer schon eine Police hat, findet mit unserem Vergleich oft ein besseres Angebot: Die Tarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden.

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Auslands­kranken­versicherungen im Vergleich: Den passenden Tarif finden

Wer alleine reist, wählt einen von 50 Tarifen für Einzel­personen aus unserer Tabelle. Ab drei Personen lohnt meist ein Familien­vertrag. Aber auch für Paare kann er güns­tiger sein. Damit Sie schnell heraus­finden, ob die Kombination von zwei Einzel­verträgen oder ein Familien­vertrag für Sie preis­werter ist, haben wir zwei typische Modell­kunden zugrundegelegt, nach denen sich die Test­ergeb­nisse sortieren lassen:

  • Junges Paar ohne Kinder (beide 25 Jahre alt)
  • Senioren­paar (beide 70 Jahre alt).

Senioren müssen meist mehr zahlen als jüngere Urlauber. Für jüngere Einzel­reisende und junge Familien gilt der in der Tabelle angegebene Grund­beitrag.

Tipp: Schon vor dem Frei­schalten können Sie sich anschauen, welche Tarife wir getestet haben. Wenn Sie die Test­tabelle frei­geschaltet haben, können Sie die Ergeb­nisse nach verschiedenen Kriterien filtern, etwa nach Preis, versicherter Höchst­dauer der Reise und Alters­beschränkungen für mitversicherte Kinder.

Blick in die Tabelle

Arag RK-JF R+V FernWeh Familie (ARFD) DKV Auslands­kranken­ver­sicherung FamilyMed Tarif RDN Debeka AR AOK Rheinland/Hamburg (Vigo) select Aus­land
Qualitäts­urteil

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All­gemeine Bedingungen

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Medizi­nische Leis­tungen

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Kranken­trans­port, Betreuung, Bergung, Todes­fall

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Leis­tungen bei Krieg, Pandemie, Epi­demie, Kern­energie

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

Sinn­voll auch für privat Kranken­versicherte

Nicht jede private Kranken­versicherung über­nimmt einen Rück­trans­port, deshalb kann eine Auslands­kranken­versicherung als Ergän­zung sinn­voll sein. Auch Bergungs-, Rettungs- und Such­kosten sind nicht immer über die private Kranken­versicherung abge­deckt. Ein weiteres Argument für den Abschluss: Sie können mit Auslands­kranken­schutz trotz Krankheit im Urlaub Ihren Anspruch auf Beitrags­rück­erstattung in der privaten Kranken­versicherung behalten oder eine Selbst­beteiligung sparen.

Reisekranken­versicherung via Kreditkarte? Lieber nicht

Nicht zu empfehlen ist es, sich auf den Auslands­kranken­schutz zu verlassen, der in manchen Kreditkarten enthalten ist. Hier ist nicht sicher, dass alle Familien­mitglieder versichert sind, die Versicherungs­summe für hohe Kosten ausreicht und ein Rück­trans­port Bestand­teil des Schutzes ist. Oft greift der Schutz nur, wenn die Reise über die Karte gebucht wurde.

Unser Rat: Schließen Sie den sehr wichtigen Kranken­versicherungs­schutz für Urlaubs­reisen separat ab. Es gibt in unserem Test sehr güns­tige Angebote mit sehr gutem Schutz. Wichtig zu wissen: Für lange Reisen, die mehr als 70 Tage am Stück dauern, brauchen Sie andere Tarife. Diese finden Sie in unserem Test von Policen mit Lang­zeit­schutz, die bis zu fünf Jahre abdecken: Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.

Rück­trans­port ist sehr teuer

Ins Geld gehen kann vor allem ein Krankenrück­trans­port in einem speziellen Ambulanz­flugzeug, der je nach Entfernung weit über 100 000 Euro kosten kann. Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause trans­portiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung.

Ebenfalls hohe Kosten können durch Bergung, Rettung und die Suche nach vermissten Personen entstehen. Seit 2025 fließen auch die Bewertungen für Leistungen in diesen Bereichen ein. Alle, die gerne in den Bergen unterwegs sind, sollten in unserem Vergleich auf diese Punkte achten.

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Was im Notfall zu tun ist

Einige Versicherer haben Apps, die bei Arzt- und Klinik­suche im Reise­land helfen oder eine Video­sprech­stunde mit einer Medizinerin in Deutsch­land ermöglichen sollen. Vor teuren Maßnahmen wie Kranken­hausbe­hand­lung oder Rück­trans­port müssen sich Urlaubende beim Notruf-Telefon ihrer Versicherung melden. So vermeiden sie Probleme bei der Schaden­regulierung. Diese Nummer und die Versicherungs­nummer gehören ins Hand­gepäck.

Es ist besser, nicht darauf zu vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv zu werden oder Verwandte oder Mitreisende zu bitten. Häufig haben die Versicherer auch Koope­rations­partner im Ausland, die vermitteln.

Aussagekräftige Belege einfordern

Manchmal müssen die Urlauber in Vorleistung gehen, bei kleineren Behand­lungen ohnehin. Die Rechnung reichen Versicherte nach ihrer Rück­kehr beim Versicherer ein. Daher ist es wichtig, beim Bezahlen auf nach­voll­zieh­baren Quittungen und medizi­nischen Berichten zu bestehen. Sie sollten möglichst in Deutsch oder Eng­lisch verfasst sein und folgende Angaben enthalten:

  • Daten des Versicherten (Name, Vorname, Geburts­datum)
  • Diagnose
  • Behand­lungs­zeitraum
  • Art der ärzt­lichen Leistungen/Kranken­haus­leistungen
  • Honorar
  • Rezepte/Verordnungen mit Angaben zu Kosten für Medikamente oder verordnete Hilfs­mittel
  • Bei zahn­ärzt­licher Behand­lung: Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und jeweils erbrachte Leistungen.

Tipp: Unter­schreiben Sie nichts ohne Rück­sprache mit dem Versicherer. Reichen Sie über­höhte Rechnungen ein, müssen Sie eventuell mit Kürzungen bei der Erstattung rechnen.

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Was bei Reisewarnungen gilt

Eine Pandemie wie Corona kommt hoffentlich nicht so schnell wieder, aber auch hier gibt es Unterschiede bei den Versicherern. Einige Tarife zahlen nicht, wenn es für das Urlaubs­ziel vor Reise­beginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab. Andere Versicherer leisten nur dann nicht, wenn der Versicherungs­fall in Zusammen­hang mit der offiziellen Reisewarnung stand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen.

So haben wir Auslands­kranken­versicherungen getestet

Im Test: Wir prüften welt­weit geltende Jahres­verträge von Auslands­kranken­versicherungen für Familien und Einzel­personen anhand ihrer Versicherungs­bedingungen. Versichert sind beliebig viele Urlaubs­reisen im Jahr. Wir untersuchten nur Tarife, die Interes­sierte ohne vorherige Gesund­heits­prüfung einzeln direkt bei Versicherern und nicht nur kombiniert mit anderen Reise­versicherungen wie Reise­rücktritts­versicherungen abschließen können.

Allgemeine Bedingungen (20 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung?
  • Beträgt die Kündigungs­frist nicht mehr als vier Wochen?
  • Bekommen Neukunden alters­unabhängig Versicherungs­schutz?
  • Sind voll­jährige Kinder im Familien­tarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unter­halts­berechtigt sind?
  • Darf die Reise mindestens sechs, besser acht Wochen dauern?
  • Erstattet der Versicherer alternative Behand­lungen und Arzneien, die sich in der Praxis ebenso wie schulmedizi­nische Methoden bewährt haben?
  • Über­nimmt er die Kosten für alternative Heilbe­handler wie Heilpraktiker, Osteopa­then oder Chiropraktiker?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozial­versicherungs­trägern geltend gemacht werden?
  • Zahlt der Versicherer bis zur Wieder­herstellung der Trans­port­fähig­keit, auch wenn das länger dauert, als die Reise maximal dauern durfte?
  • Zahlt der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus, wenn sich die Rück­reise aus Gründen verzögert, für die der Versicherte nichts kann?

Medizi­nische Leistungen (35 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen, wie er leiste nur bei einer „akuten“, „unvor­hergesehenen“ oder „nicht absehbaren“ Erkrankung?
  • Ist eine Behand­lung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrück­lich mitversichert?
  • Sind nur Behand­lungen vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen, die bereits vor der Reise geplant waren oder laut ärzt­licher Diagnose fest­standen? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todes­falls antritt.
  • Es gibt keinen Ausschluss für die Therapie einzelner Erkrankungen wie HIV oder Folgen einer Organspende.
  • Die Behand­lung psychischer Erkrankungen ist abge­deckt. Ein möglicher Ausschluss gilt nur für Psycho­analyse und -therapie.
  • Sind Sport­verletzungen versichert – außer bei Berufs­sport­lern?
  • Werden schmerz­stillende Zahnbe­hand­lung und provisorischer Zahn­ersatz ohne Betrags­grenzen und Warte­zeiten erstattet? Auch ohne Unfall?
  • Gehören zur Leistung Hilfs­mittel wie Gehhilfen oder ein Roll­stuhl, die unfall- oder krank­heits­bedingt ärzt­lich verordnet werden?
  • Werden Heil­mittel, etwa physika­lische Therapien wie Massage über­nommen? Werden ambulante und stationäre Behand­lungen uneinge­schränkt erstattet und nicht nur „unaufschieb­bare“ Therapien oder Operationen?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akuten Schwanger­schafts­komplikationen sowie Fehl- und Früh­geburten uneinge­schränkt zahlt?
  • Über­nimmt der Versicherer die Behand­lung von Früh­geborenen im Ausland ohne Zusatz­beitrag?

Kranken­trans­port, Betreuung, Bergung, Todes­fall (25 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Besteht ein Anspruch auf Rück­trans­port, sobald eine stationäre Behand­lung im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rück­trans­port medizi­nisch notwendig, sondern bereits, wenn er medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar ist?
  • Gilt es nicht als Obliegen­heits­verletzung, wenn sich der Versicherte trotz Weisung des Versicherers nicht bedingungs­los zurück­trans­portieren lässt?
  • Werden Rück­trans­port­kosten ohne Abzug erstattet? Ebenso die Kosten für eine Begleit­person?
  • Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rück­trans­port zum Wohn­ort in das nächst­gelegene geeignete Kranken­haus trans­portiert?
  • Werden Kosten für Rooming-in und Notfall­betreuung von Kindern und Jugend­lichen bis 16 Jahre erstattet?
  • Wird Kindern die Rück­reise erstattet, wenn Erwachsene erkranken?
  • Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für Suche, Rettung oder Bergung sowie für die Über­führung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?

Leistungen bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kern­energie (10 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn es vor Reise­beginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegs­geschehen beteiligte?
  • Gibt es keine starren Fristen, um das Reise­land zu verlassen, wenn dort über­raschend Unruhen ausbrechen?
  • Sind Leistungen bei Pandemien, Epidemien oder nach einem Atom­unfall einge­schlossen?

Verständlich­keit (10 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Sind die Versicherungs­bedingungen klar formuliert?
  • Werden kurze Sätze ohne Verschachtelung verwendet, die nicht zu viele Informationen enthalten? Bewertet wurde unter anderem nach dem „Hohen­heimer Verständlich­keits­index“.
  • Enthalten die Versicherungs­bedingungen alle für den Versicherungs­abschluss notwendigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betrags­grenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarif­beschreibungen?
  • Entsprechen die Versicherungs­bedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie nicht auch noch Bestimmungen für andere Produkte, die gar nicht Bestand­teil des Versicherungs­schutzes sind?
  • Sind die Vertrags­unterlagen in sich schlüssig?
  • Wider­sprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarif­beschreibungen oder Produkt­informations­blätter in ihren Angaben nicht den Versicherungs­bedingungen?

Teil­nahme am Ombuds­verfahren

Können Kunden bei Streit mit dem Versicherer gratis das Schlichtungs­verfahren des Ombuds­manns Private Kranken- und Pflege­versicherung nutzen? Details unter pkv-ombudsmann.de

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen haben wir einge­setzt: Lautete eines der Urteile „Allgemeine Bedingungen“, „Medizi­nische Leistungen“, „Kranken­trans­port, Betreuung, Bergung, Todes­fall“ oder „Leistungen bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kern­energie“ mangelhaft, werteten wir das Qualitäts­urteil um eine Note ab. Nimmt der Versicherer nicht am Ombuds­verfahren teil, werteten wir das Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab.

Weitere Tarifmerkmale

Grund­beitrag. Der ausgewiesene Beitrag gilt für Neuverträge von zumeist jüngeren Kunden, die ein bestimmtes Alter (oft 65 oder 70 Jahre) noch nicht erreicht haben.

Kunden zahlen mehr ab dem Alter von ... Ab diesem Alter zahlen Kunden oft mehr als den Grund­beitrag für die Versicherung.

Höherer Beitrag. Diesen Beitrag zahlen Versicherte ab Erreichen einer Alters­grenze oder Familien, wenn eine Person diese Grenze erreicht (siehe „Kunden zahlen mehr …“). Steht hier ein +, zahlt die Familie für jede Person, die diese Alters­grenze erreicht hat, den hier angegebenen Beitrag zusätzlich zum Grund­beitrag.

Höchst­alter für Abschluss. Personen über dieser Alters­grenze können sich nicht in diesem Tarif versichern.

Online-Abschluss. Hier ist angegeben, ob der Versicherungs­kunde den Tarif direkt auf der Website des Versicherers abschließen kann.

Bedingungs­lose Mitversicherung von Erwachsenen. Im Familien­tarif ist die Mitversicherung eines zweiten Erwachsenen nicht davon abhängig, ob dieser einen gemein­samen Wohn­sitz mit dem Versicherten hat oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm steht (wie etwa Ehe-, Lebens­partner, Lebens­gefährte).

Bedingungs­lose Mitversicherung von Kindern. Im Familien­tarif ist die Mitversicherung von Kindern nicht davon abhängig, ob diese einen gemein­samen Wohn­sitz mit dem Versicherten haben oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm stehen (wie eigene Kinder, Pflege-, Adoptiv-, Stief- beziehungs­weise unter­halts­berechtigte Kinder).

Modell­kunden

Modell­beitrag Seniorin, 70 Jahre. Angegeben ist der Beitrag für eine einzelne Person im Alter von 70 Jahren.

Modell­beitrag junges Paar ohne Kinder, beide 25 Jahre. Angegeben ist bei Verträgen für Einzel­personen die Summe aus zwei Einzel­verträgen, bei Familien­verträgen der Beitrag für eine Familie

Modell­beitrag Senioren­paar, beide 70 Jahre. Angegeben ist bei Verträgen für Einzel­personen die Summe aus zwei Einzel­verträgen, bei Familien­verträgen der Beitrag für eine Familie.

Den entsprechenden Modell­beitrag sehen Sie in der Einzel­produkt­ansicht oder im Vergleich mehrerer Produkte.

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314 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • arnebeat am 17.10.2025 um 17:02 Uhr
    ERGO Reisekrankenschutz RD

    Der ERGO Tarif Reisekrankenschutz RD ist über check 24 abschließbar.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.08.2025 um 11:43 Uhr
    Ver­längerte L-Pflicht bei Abreisehin­derung

    @SKL_Berlin: Das wird unter "So haben wir getestet" erklärt: Hier wird geschaut, ob der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus zahlt, wenn sich die Rück­reise aus Gründen verzögert, für die der Versicherte nichts kann.

  • SKL_Berlin am 06.08.2025 um 15:57 Uhr
    Ver­längerte L-Pflicht bei Abreisehin­derung

    Hallo!
    Was ist mit "Ver­längerte Leis­tungs­pflicht bei Abreisehin­derung" genau gemeint?
    Ich kann leider keine Erklärung finden.
    Danke!

  • Y.Koch am 28.07.2025 um 15:39 Uhr
    Mai 2024 sehr gut" getestet,2025 50% Preiserhöhung

    Guten Tag, unsere Debeka Auslandsversicherung Tarif AR (sehr gut getestet in 2024) hat in 2025 die Versicherungskosten um satte 50% erhöht!!
    Das ist schon ein echt starkes Stück......

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.07.2025 um 07:32 Uhr
    ERGO Reisekrankenschutz RD

    @atango: Ja, es ist schon schwer nachvollziehbar, warum die ERGO es ihren Kunden so schwer macht, den Tarif abzuschließen.
    Nach unseren Informationen bekommen Sie ihn über die Hotline 0800 3746190, wenn Sie darauf bestehen, dass Sie nur diesen Tarif wünschen.
    Weiterhin wird der Tarif über das Portal Check24 verkauft.
    Nach Information der Ergo sollten auch die Ergo-Geschäftsstellen vor Ort den Abschluss ermöglichen, aber dort weiß man anscheinend auch nicht immer, wie das geht.