So haben wir Auslandskrankenversicherungen getestet
Im Test: Wir prüften weltweit geltende Jahresverträge von Auslandskrankenversicherungen für Familien und Einzelpersonen anhand ihrer Versicherungsbedingungen. Versichert sind beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr. Wir untersuchten nur Tarife, die Interessierte ohne vorherige Gesundheitsprüfung einzeln direkt bei Versicherern und nicht nur kombiniert mit anderen Reiseversicherungen wie Reiserücktrittsversicherungen abschließen können.
Allgemeine Bedingungen (20 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Beträgt die Kündigungsfrist nicht mehr als vier Wochen?
- Bekommen Neukunden altersunabhängig Versicherungsschutz?
- Sind volljährige Kinder im Familientarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unterhaltsberechtigt sind?
- Darf die Reise mindestens sechs, besser acht Wochen dauern?
- Erstattet der Versicherer alternative Behandlungen und Arzneien, die sich in der Praxis ebenso wie schulmedizinische Methoden bewährt haben?
- Übernimmt er die Kosten für alternative Heilbehandler wie Heilpraktiker, Osteopathen oder Chiropraktiker?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
- Zahlt der Versicherer bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn das länger dauert, als die Reise maximal dauern durfte?
- Zahlt der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus, wenn sich die Rückreise aus Gründen verzögert, für die der Versicherte nichts kann?
Medizinische Leistungen (35 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen, wie er leiste nur bei einer „akuten“, „unvorhergesehenen“ oder „nicht absehbaren“ Erkrankung?
- Ist eine Behandlung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrücklich mitversichert?
- Sind nur Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die bereits vor der Reise geplant waren oder laut ärztlicher Diagnose feststanden? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todesfalls antritt.
- Es gibt keinen Ausschluss für die Therapie einzelner Erkrankungen wie HIV oder Folgen einer Organspende.
- Die Behandlung psychischer Erkrankungen ist abgedeckt. Ein möglicher Ausschluss gilt nur für Psychoanalyse und -therapie.
- Sind Sportverletzungen versichert – außer bei Berufssportlern?
- Werden schmerzstillende Zahnbehandlung und provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenzen und Wartezeiten erstattet? Auch ohne Unfall?
- Gehören zur Leistung Hilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Rollstuhl, die unfall- oder krankheitsbedingt ärztlich verordnet werden?
- Werden Heilmittel, etwa physikalische Therapien wie Massage übernommen? Werden ambulante und stationäre Behandlungen uneingeschränkt erstattet und nicht nur „unaufschiebbare“ Therapien oder Operationen?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akuten Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten uneingeschränkt zahlt?
- Übernimmt der Versicherer die Behandlung von Frühgeborenen im Ausland ohne Zusatzbeitrag?
Krankentransport, Betreuung, Bergung, Todesfall (25 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig, sondern bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist?
- Gilt es nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn sich der Versicherte trotz Weisung des Versicherers nicht bedingungslos zurücktransportieren lässt?
- Werden Rücktransportkosten ohne Abzug erstattet? Ebenso die Kosten für eine Begleitperson?
- Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert?
- Werden Kosten für Rooming-in und Notfallbetreuung von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre erstattet?
- Wird Kindern die Rückreise erstattet, wenn Erwachsene erkranken?
- Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für Suche, Rettung oder Bergung sowie für die Überführung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?
Leistungen bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie (10 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn es vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegsgeschehen beteiligte?
- Gibt es keine starren Fristen, um das Reiseland zu verlassen, wenn dort überraschend Unruhen ausbrechen?
- Sind Leistungen bei Pandemien, Epidemien oder nach einem Atomunfall eingeschlossen?
Verständlichkeit (10 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind die Versicherungsbedingungen klar formuliert?
- Werden kurze Sätze ohne Verschachtelung verwendet, die nicht zu viele Informationen enthalten? Bewertet wurde unter anderem nach dem „Hohenheimer Verständlichkeitsindex“.
- Enthalten die Versicherungsbedingungen alle für den Versicherungsabschluss notwendigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betragsgrenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarifbeschreibungen?
- Entsprechen die Versicherungsbedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie nicht auch noch Bestimmungen für andere Produkte, die gar nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes sind?
- Sind die Vertragsunterlagen in sich schlüssig?
- Widersprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarifbeschreibungen oder Produktinformationsblätter in ihren Angaben nicht den Versicherungsbedingungen?
Teilnahme am Ombudsverfahren
Können Kunden bei Streit mit dem Versicherer gratis das Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung nutzen? Details unter pkv-ombudsmann.de
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen haben wir eingesetzt: Lautete eines der Urteile „Allgemeine Bedingungen“, „Medizinische Leistungen“, „Krankentransport, Betreuung, Bergung, Todesfall“ oder „Leistungen bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie“ mangelhaft, werteten wir das Qualitätsurteil um eine Note ab. Nimmt der Versicherer nicht am Ombudsverfahren teil, werteten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
Weitere Tarifmerkmale
Grundbeitrag. Der ausgewiesene Beitrag gilt für Neuverträge von zumeist jüngeren Kunden, die ein bestimmtes Alter (oft 65 oder 70 Jahre) noch nicht erreicht haben.
Kunden zahlen mehr ab dem Alter von ... Ab diesem Alter zahlen Kunden oft mehr als den Grundbeitrag für die Versicherung.
Höherer Beitrag. Diesen Beitrag zahlen Versicherte ab Erreichen einer Altersgrenze oder Familien, wenn eine Person diese Grenze erreicht (siehe „Kunden zahlen mehr …“). Steht hier ein +, zahlt die Familie für jede Person, die diese Altersgrenze erreicht hat, den hier angegebenen Beitrag zusätzlich zum Grundbeitrag.
Höchstalter für Abschluss. Personen über dieser Altersgrenze können sich nicht in diesem Tarif versichern.
Online-Abschluss. Hier ist angegeben, ob der Versicherungskunde den Tarif direkt auf der Website des Versicherers abschließen kann.
Bedingungslose Mitversicherung von Erwachsenen. Im Familientarif ist die Mitversicherung eines zweiten Erwachsenen nicht davon abhängig, ob dieser einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Versicherten hat oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm steht (wie etwa Ehe-, Lebenspartner, Lebensgefährte).
Bedingungslose Mitversicherung von Kindern. Im Familientarif ist die Mitversicherung von Kindern nicht davon abhängig, ob diese einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Versicherten haben oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm stehen (wie eigene Kinder, Pflege-, Adoptiv-, Stief- beziehungsweise unterhaltsberechtigte Kinder).
Modellkunden
Modellbeitrag Seniorin, 70 Jahre. Angegeben ist der Beitrag für eine einzelne Person im Alter von 70 Jahren.
Modellbeitrag junges Paar ohne Kinder, beide 25 Jahre. Angegeben ist bei Verträgen für Einzelpersonen die Summe aus zwei Einzelverträgen, bei Familienverträgen der Beitrag für eine Familie
Modellbeitrag Seniorenpaar, beide 70 Jahre. Angegeben ist bei Verträgen für Einzelpersonen die Summe aus zwei Einzelverträgen, bei Familienverträgen der Beitrag für eine Familie.
Den entsprechenden Modellbeitrag sehen Sie in der Einzelproduktansicht oder im Vergleich mehrerer Produkte.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Der ERGO Tarif Reisekrankenschutz RD ist über check 24 abschließbar.
@SKL_Berlin: Das wird unter "So haben wir getestet" erklärt: Hier wird geschaut, ob der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus zahlt, wenn sich die Rückreise aus Gründen verzögert, für die der Versicherte nichts kann.
Hallo!
Was ist mit "Verlängerte Leistungspflicht bei Abreisehinderung" genau gemeint?
Ich kann leider keine Erklärung finden.
Danke!
Guten Tag, unsere Debeka Auslandsversicherung Tarif AR (sehr gut getestet in 2024) hat in 2025 die Versicherungskosten um satte 50% erhöht!!
Das ist schon ein echt starkes Stück......
@atango: Ja, es ist schon schwer nachvollziehbar, warum die ERGO es ihren Kunden so schwer macht, den Tarif abzuschließen.
Nach unseren Informationen bekommen Sie ihn über die Hotline 0800 3746190, wenn Sie darauf bestehen, dass Sie nur diesen Tarif wünschen.
Weiterhin wird der Tarif über das Portal Check24 verkauft.
Nach Information der Ergo sollten auch die Ergo-Geschäftsstellen vor Ort den Abschluss ermöglichen, aber dort weiß man anscheinend auch nicht immer, wie das geht.