Rachefeldzug der Ex?

Angeklagter: „Ich schlage doch meine Kinder nicht“

Vorarlberg
03.11.2025 16:45

Ein 54-jähriger Österreicher ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung und Anstiftung zur falschen Beweisaussage zu acht Monaten bedingter Haft und 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dem Mann war zudem vorgeworfen worden, Frau und Kinder über Jahre hinweg körperlich misshandelt zu haben.

Zwei Prozesstermine waren nötig, um in der Causa Licht ins Dunkel zu bringen. Am Montagmittag verkündete der Schöffensenat schließlich das Urteil: Der Österreicher mit türkischen Wurzeln, dem fortgesetzte Gewalt, beharrliche Verfolgung und gefährliche Drohung vorgeworfen worden sind, wurde nur in zwei Punkten schuldig gesprochen – nämlich wegen der gefährlichen Drohung und der versuchten Anstiftung zur falschen Beweisaussage.

Nicht aber wegen Misshandlung: „Ich schlage doch meine Kinder nicht“, hatte der 54-Jährige bereits in der ersten Verhandlung Ende Oktober beteuert. Er bestritt alle Anschuldigungen, verwies auf ein „Familienkomplott“ und sprach von einem „Rachefeldzug“ seiner Ex-Gattin.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe
Laut Anklage soll der Mann zwischen 2005 und 2020 seine damalige Ehefrau und mehrere Kinder wiederholt geschlagen, bedroht und kontrolliert haben. Auch Nachbarinnen hatten ausgesagt, dass die Frau ihnen von Misshandlungen berichtet habe. „Sie hatte ein blaues Auge und eine aufgeplatzte Lippe“, erklärte eine Zeugin. Laut Anklage soll es auch zu Todesdrohungen gegenüber den Opfern gekommen sein.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe: „Ich habe meinem Sohn einmal eine Watsche gegeben, weil er seinen Bruder geärgert hat – mehr nicht.“ Die Staatsanwaltschaft warf ihm zudem vor, seine Tochter dazu gedrängt zu haben, bei der Polizei falsch auszusagen, um ihn zu entlasten. „Er wollte, dass sie erklärt, alles sei gelogen gewesen“, so der Staatsanwalt.

Im Prozess am Montag relativierten einige Zeugen ihre früheren Aussagen, andere machten von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Nach sorgfältiger Prüfung sah der Senat letztlich nur die Tatbestände der gefährlichen Drohung und der versuchten Anstiftung zur falschen Beweisaussage als erwiesen an. Das Urteil: acht Monate Haft, bedingt auf drei Jahre sowie eine Geldstrafe von 1200 Euro.

Da der Angeklagte bereits acht Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, ordnete der Richter seine sofortige Enthaftung an. Der 54-Jährige nahm das Urteil sichtlich erleichtert auf. Das Verfahren ist abgeschlossen – doch die Frage, was tatsächlich geschehen war, bleibt.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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