Blutgeld oder Galgen

Iran: Mädchen aus Zwangsehe droht Hinrichtung

Ausland
03.11.2025 17:46

Einer im minderjährigen Alter zwangsverheirateten Belutschin – eine Minderheit im Iran – steht die Todesstrafe bevor. Sollte sie die Blutgeldzahlung in Höhe von zehn Milliarden Toman (rund 96.000 Euro) bis Dezember nicht zahlen können, droht ihr der Galgen.

Die mittlerweile 25-jährige Goli Kouhkan ist seit sieben Jahren im Todestrakt des Zentralgefängnisses Gorgan im Norden Irans inhaftiert. Die Belutschin ohne Aufenthaltsgenehmigung wurde im Mai 2018, als sie 18 Jahre alt war, wegen der Tötung ihres Ehemannes angeklagt und wegen ihrer Beteiligung an der Tötung dann schlussendlich zu Qisas verurteilt. 

Quisas

Das bedeutet Vergeltung nach dem Prinzip der Gleichbehandlung. Das Opfer oder die Familie des Opfers hat das Recht, den Täter mit gleicher Strafe zu belegen (zum Beispiel „Leben für Leben“). Alternativ kann auch ein „Diyya“ (Blutgeld) angenommen werden – also eine finanzielle Entschädigung statt der Vergeltung.

Täterin oder Opfer?
Grund dafür war die Tötung ihres Ehemannes und Cousins, der mit der damals zwölfjährigen eine Zwangsehe einging. Eine informierte Quelle berichtete der Menschenrechtsorganisation Iran Human Rights: „Während der Ehe war sie körperlicher Gewalt durch ihren Mann ausgesetzt. Sie brachte mit 13 Jahren ein Kind ohne medizinische Versorgung zur Welt und musste während der Schwangerschaft hart arbeiten.“

Weiters erklärte die Quelle, dass jeder Fluchtversuch aufgrund des illegalen Aufenthaltsstatus und gesellschaftlicher Umstände des Mädchens scheiterte. „Bei einem Streit, in dem ihr ein Verwandter zu Hilfe kam, wurde ihr gewalttätiger Mann versehentlich getötet. Kouhkan meldete den Vorfall den Behörden, sie und ihr Verwandter wurden verhaftet und zu Vergeltungsmaßnahmen verurteilt.“ Bei Gericht unterzeichnete sie ein Geständnis unter Druck und ohne Anwesenheit eines Anwalts, obwohl sie Analphabetin war.

Dieser Fall sei beispielhaft für den Umgang und die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten im Iran, wo Zwangsehen mit Kindern legal sind und es nur begrenzte rechtliche Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt gibt, beklagt Iran Human Rights. 

Gesetz erlaubt Zwangsehen mit Minderjährigen
Insgesamt wurden laut dem Iran Open Data Center zwischen den Jahren 2014 bis 2021 über 1.077.000 Fälle von Zwangseheschließungen bei Mädchen unter 18 Jahren registriert. Daneben wird aber eine große Dunkelziffer vermutet, da die Wahrscheinlichkeit besteht, dass viele Zwangsehen mit Minderjährigen nicht registriert sind. Die gesetzlichen Mindestheiratsalter im Iran sind 13 Jahre für Mädchen und 15 Jahre für Buben – mit Zustimmung und gerichtlicher Prüfung können auch jüngere Verheiratungen möglich sein.

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