Barrierefreiheitserklärung von A1

Einleitung

Bei A1 streben wir an, unsere Produkte und Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen E-Commerce, Sprachtelefonie sowie TV und Video-on-Demand, barrierefrei zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Nutzer:innen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Trotz unseres Engagements gibt es Herausforderungen, die eine vollständige Barrierefreiheit in manchen Fällen erschweren. Hier beschreiben wir unsere Ziele, bereits umgesetzte Maßnahmen und unsere weiteren Verbesserungen.

Webseiten, Apps und Dokumente

Wir möchten nicht nur die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes und der EN 301 549 zu erfüllen, sondern streben in vielen Bereichen die Erfüllung des WCAG 2.1 bzw. teilweise bereits 2.2 (Level AA)-Standards an.

Viele unserer Webseiten, Apps und Dokumente entsprechen bereits diesem Standard, insbesondere im E-Commerce-Bereich (z. B. A1 Online-Shop) und für TV/Video-on-Demand-Dienste. Bei Verlinkung von Dokumenten, wie Senderlisten, finden Sie eine barrierefreie Version oftmals in den FAQ oder den unteren Reitern „Vertragsbedingungen“.

Umsetzung

Wir haben in der Umsetzung darauf geachtet, dass die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Kompatibilität iSd der Erfolgskriterien des WACG 2.2 bzw. EN 301549 verbessert wird. Insbesondere wurde auf eine verständliche Sprache geachtet und folgende Punkte angepasst:

Wahrnehmbarkeit (Perceivable)

  • Bilder sind mit Alternativtexten versehen; dekorative Bilder sind korrekt gekennzeichnet.
  • Tabellen sind barrierefrei aufbereitet und dadurch gut zugänglich.
  • Überschriften und Seitenstrukturen sind klar definiert und erleichtern die Orientierung.
  • Der Kontrast ist ausreichend und sorgt für gute Lesbarkeit.
  • Video- und Audiodateien werden mit textlichen Beschreibungen ergänzt.
  • Texte sind kontrastreich gestaltet und dadurch gut lesbar.
  • Inhalte sind sowohl im Hoch- als auch im Querformat abrufbar.
  • Inhalte sind auch auf kleineren Bildschirmen nutzbar.
  • Darstellung bleibt auch bei Nutzung von Zoom oder individuellen Styles korrekt.

Bedienbarkeit (Operable)

  • Navigation per Tastatur ist möglich.
  • Anklickbare Elemente sind ausreichend groß gestaltet.
  • Inhalte können übersprungen werden; entsprechende Funktionen stehen zur Verfügung.
  • Links sind korrekt beschriftet und lassen sich eindeutig zuordnen.
  • Links sind mit unterschiedlichen Link-Texten versehen und dadurch klar unterscheidbar.
  • Interaktions-Buttons sind beschrieben und Screenreader geben Feedback.
  • Elemente sind mit einem klar sichtbaren Fokus-State versehen.
  • Zeitlimits sind angepasst und ermöglichen ausreichend Flexibilität.
  • Alle Seiten verfügen über eindeutige und aussagekräftige Titel.

Verständlichkeit (Understandable)

  • Texte sind in leicht verständlicher Sprache formuliert.
  • Videos sind mit Untertiteln versehen.
  • Fehlermeldungen sind verständlich beschrieben und enthalten Vorschläge zur Korrektur.
  • Suchergebnisse werden übersichtlich und gut erkennbar dargestellt.

Kompatibilität (Robust)

  • Name, Rolle und Wert von Elementen sind für assistive Technologien verfügbar.

Benutzerpräferenzen

  • Individuelle Einstellungen können individuelle Einstellungen vornehmen.

Ausnahmen

Inhalte die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen, und ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant.

Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.
An der Behebung der Mängel wird gearbeitet.

Dokumente wie Vertragszusammenfassungen unterliegen gesetzlichen Formvorgaben. Wir passen sie so weit wie möglich an Barrierefreiheitsanforderungen an, ohne diese Vorgaben zu verletzen.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.

Elektronische Kommunikationsdienste

Für alle Marken gelten die folgende Aussagen zu den zusätzlichen Barrierefreiheitsanforderungen der elektronischen Kommunikationsdienste:

Sprachkommunikationsdienste

Das Netz der A1 Telekom Austria AG unterstützt Real-Time Text (RTT) für gehörlose Endnutzer. Das Benutzererlebnis von RTT ist geprägt von direkter und flüssiger Kommunikation. Anstatt auf eine abgesandte Nachricht zu warten, werden getippte Buchstaben sofort und in Echtzeit angezeigt, was ein natürlicheres Gespräch ermöglicht.

Vorteile:

  • Unmittelbare Reaktion: Die sofortige Anzeige von Text ermöglicht eine schnellere Interaktion, die sich einem gesprochenen Gespräch annähert.
  • Verbesserter Kontext: Man kann die Nuancen des Tippens sehen, was hilft, den emotionalen Kontext besser zu verstehen.
  • Inklusive Teilhabe: RTT ermöglicht die direkte Teilnahme an Telefongesprächen ohne Dritte, da es oft in moderne Geräte integriert ist.

Herausforderungen:

  • Verfügbarkeit: Die Unterstützung von RTT kann je nach Anbieter variieren. Die internationale Interoperabilität kann nicht gewährleistet werden. Die Funktion von Notrufen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich.
  • Beide Endgeräte des Anrufers und Angerufenen müssen RTT unterstützen. Dies ist für nach dem Juni 2025 in den Verkehr gebrachte Mobilfunkgeräte, die Sprachtelefonie über öffentliche Kommunikationsnetze unterstützen, gewährleistet. Text-in-Echtzeit ist in 2G-Netzen nicht verfügbar; mindestens 4G-Netze sind dafür erforderlich.

Zusammenfassend wird mit RTT das Benutzererlebnis für gehörlose Menschen erheblich verbessert, da es eine reibungslose, unmittelbare und inklusive Kommunikation ermöglicht.

Videotelefonie

Da A1 keine Videotelefonie mehr anbietet entfallen auch die Gesamtgesprächsdienste.

Kundenservice

Unser Kundenservice ist über mehrere Kanäle erreichbar, die verschiedene Sinne berücksichtigen (zB Telefon, E-Mail, Chat, A1 Shops, Fachhändler, exklusive Partner).

Xplore TV (audiovisueller Mediendienst)

Beschreibung des Dienstes

Unser Dienst A1 Xplore TV ist ein moderner IPTV-Dienst, der Live-TV, zeitversetztes Fernsehen und Video-on-Demand-Inhalte über Set-Top-Boxen, Smart TVs, Apps oder Webbrowser bereitstellt.

Wir sind bestrebt, unsere Dienste gemäß dem Barrierefreiheitsgesetz und der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zu gestalten, um allen Nutzer:innen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Die Nutzung von Xplore TV umfasst folgende Funktionen:

  • Live-TV: Echtzeit-Übertragung von Fernsehsendungen.
  • Zeitversetztes TV: Aufzeichnung und zeitversetztes Abspielen von Sendungen.
  • Video-on-Demand (VoD): Abruf von Filmen, Serien und anderen Inhalten aus einer Videothek.
  • Benutzeroberfläche: Navigation über Menüs, Suchfunktionen und Einstellungen.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Für gehörlose und hörbehinderte Personen

Klare Sprache

Bei den Audioeinstellungen kann die Spur „klare Sprache“ ausgewählt werden. Diese Spur macht die Hintergrundgeräusche leiser, damit das Gesprochene klarer und verständlicher wird.

Hinweis: Diese Funktionalität ist nur im linearen TV (Live-TV). Der Content Anbieter (TV-Sender) muss diese Spur bereitstellen.

Untertitel

Diese sind für lineares TV, zeitversetztes TV und VoD (Video-on-Demand) verfügbar

Hinweis: Der Content Anbieter (TV-Sender) muss die Untertitel bereit stellen. Die technische Verfügbarkeit gilt für lineares TV (Live TV), Timeshift und VoD (Video-on-Demand) auf allen Geräten (Set-Top-Box, Smart TV, Android TV, Fire TV, Web, iOS mobile, Android mobile) und für VoD (Video-on-Demand).

Sichtbarkeit

Möglichkeit des Anpassen der Schriftgröße, der Schriftfarbe und der Hintergrundfarbe der Untertitel (auch für sehbehinderte Personen geeignet)

Hinweis: Derzeit nur verfügbar für Smart TVs und Android TVs

Für blinde und sehbehinderte Personen

Akustische Bildbeschreibung (Blindenton)

  • Ist bereits für die ersten TV-Sender (z.B. ORF und die deutschen öffentlichen TV-Sender) verfügbar.
  • Die Auswahl erfolgt über eine eigene Audiospur.

Sprachgesteuertes Wechseln des TV-Senders

Unterstützung durch Amazon Alexa ermöglicht das Wechseln von Sendern per Sprachbefehl. Geeignet auch für Personen mit motorischen Einschränkungen.

Ausnahmen

Einige ältere Inhalte in TV- und Video-on-Demand-Diensten (z. B. Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription) werden nicht mehr nachbearbeitet.

Übergangsbestimmungen

A1 Telekom Austria AG bietet diese Dienstleistung A1 Xplore TV teilweise weiterhin gemäß § 37 BafG in nicht vollständig barrierefreier Form an, sofern Produkten zum Einsatz kommen, die bereits vor dem 28. Juni 2025 zum Angebot oder zur Erbringung ähnlicher Dienstleistungen rechtmäßig eingesetzt wurden.

Kunden, die barrierefreie Geräte benötigen, können sich an unseren Kundenservice wenden, der Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Geräte bietet.