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Aktuelles Koalitionspläne zum Umbau der Datenschutzaufsicht
In ihrem Koalitionsvertrag erklären die Unionsparteien und die SPD, Zuständigkeiten für die Datenschutzaufsicht im Wirtschaftsbereich bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bündeln zu wollen. Bislang sind für den Großteil der Wirtschaftsunternehmen die 16 Landesdatenschutzbehörden zuständig.
Die Datenschutzaufsicht über Berliner Unternehmen liegt seit Jahrzehnten bei der Berliner Datenschutzbeauftragten. Die Mitarbeitenden und die Behörde selbst verfügen über ein tiefes Verständnis der lokalen Wirtschaft und haben über Jahre hinweg umfassende Beratungsnetzwerke aufgebaut.
Diese Nähe zu den Unternehmen ermöglicht eine schnelle und effektive Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit, was insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, Start-ups und Personen mit freien Berufen von großem Vorteil ist. Diese Gruppen machen immerhin 99,2 % der Unternehmen in Deutschland aus und profitieren erheblich von den Standortvorteilen einer lokalen Datenschutzaufsicht – zum Beispiel dem Schulungsangebot der Starthilfe Datenschutz. Eine zentralisierte Aufsicht beim Bund könnte diese Vorteile nicht bieten.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte informiert regelmäßig den Senat und das Abgeordnetenhaus über Erkenntnisse aus ihrer Aufsichtstätigkeit. Diese Informationen sind entscheidend für Gesetzesinitiativen und die Gestaltungsmöglichkeiten in wichtigen Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Datenwirtschaft und Künstliche Intelligenz. Eine Zentralisierung würde bedeuten, dass wichtige Erkenntnisquellen aus diesen Bereichen verloren gehen und ausschließlich dem Bund überlassen würden.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte ist nah dran an den Menschen, um die es geht. Datenschutz betrifft alle Menschen in ihren Grundrechten. Dies zeigt sich nicht zuletzt an den zahlreichen Anfragen und Beschwerden von Bürger:innen, die jedes Jahr bei der Behörde eingehen – allein im letzten Jahr erreichten über 6.000 Anfragen die Datenschutzbeauftragte. Mit der Berliner Datenschutzbeauftragten haben auch die Bürger:innen eine bewährte Ansprechpartnerin vor Ort.
Zentralisierung bedeutet nicht automatisch Effizienzsteigerung oder Entbürokratisierung. Das Ziel sollte sein, Rechtssicherheit durch einheitliche Auslegung und weniger Bürokratie durch einfachere Verfahren mit klaren Zuständigkeiten zu erreichen.
Für den Bereich des Datenschutzes haben die Landesdatenschutzbehörden am 26. März 2025 eigene Vorschläge für Reformen vorgelegt, um Koordinierungsprozesse und einheitliche Auslegungen durch einfachere Verfahren weiter zu optimieren – ohne dabei die Vorteile einer lokalen und föderalen Aufsicht zu verlieren.
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