Gut zu wissen: Datenschutz bei funkbasierten Zählern
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Newsletter
1/2024

Liebe Leserinnen und Leser,

vor gut einem Monat habe ich meinen Jahresbericht 2023 veröffentlicht. Der Bericht bietet einmal im Jahr die Chance, die vielfältigen Tätigkeiten meiner Behörde vorzustellen und der Öffentlichkeit die Bedeutung von Datenschutz und Informationsfreiheit näher zu bringen. Heute freue ich mich, Ihnen unseren ersten Newsletter zukommen zu lassen, der Sie kontinuierlich über die für Berlin relevanten Entwicklungen im Datenschutz und in der Informationsfreiheit informieren und auf dem Laufenden halten wird.

In dieser Ausgabe berichten wir über die Schwerpunkte des Jahresberichts 2023, den von uns entwickelten Standardprozess Datenschutz zur Umsetzung öffentlicher Digitalisierungsvorhaben, das von der IFK veröffentlichte Konzept der Informationsfreiheit by Design sowie die im August 2024 von der DSK herausgegebene Orientierungshilfe zur Datenverarbeitung funkbasierter Zähler.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und würde mich freuen, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen. Lassen Sie mir auch gern Ihr Feedback und Ihre Anregungen für die nächste Ausgabe des Newsletters zukommen.

Viel Freude beim Lesen wünscht

Unterschrift

Ihre Meike Kamp

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Aktuelles
Veröffentlichung des Jahresberichts 2023

Am 17. September 2024 haben wir unseren Bericht zum Jahr 2023 veröffentlicht. Sie können den Bericht auf unserer Website einsehen oder als PDF herunterladen. Ein Schwerpunkt war im Jahr 2023 die Beratung der Landesverwaltung zur datenschutzkonformen Digitalisierung, etwa in den Bereichen IKT-Basisdienste, Jugendämter und Schulen.

Weitere wichtige Themen waren die Prüfung der parlamentarisch verfügten Löschmoratorien zur verlängerten Aufbewahrung von Daten durch die Strafverfolgungsbehörden und den Verfassungsschutz, die Ahndung unbefugter Datenbankzugriffe bei der Berliner Polizei sowie die Sanktionierung von Datenschutzverstößen durch Berliner Unternehmen.

Auch auf internationaler Ebene waren wir 2023 aktiv: Wir haben zum Beispiel dazu beigetragen, dass die irische Datenschutzaufsichtsbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen TikTok Technology Limited verhängt hat. Grund dafür war u. a., dass der Registrierungsprozess manipulativ gestaltet war.


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Aktuelles
Öffentliche Digitalisierung: Standardprozess Datenschutz

Ein Ergebnis unserer Beratungen zur Verwaltungsdigitalisierung ist der Standardprozess Datenschutz: Zusammen mit dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) haben wir einen umfangreichen Leitfaden erstellt, der öffentlichen Stellen im Land Berlin Hilfestellung bei der datenschutzkonformen Digitalisierung bietet. Behörden können damit die Vorgaben des Datenschutzes selbst umsetzen und ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Der im September 2024 veröffentlichte Standardprozess ist in drei Abschnitte unterteilt:

  • Zunächst werden die konkreten Standardprozessschritte zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen vorgestellt. Diese bauen auf dem Projektmanagementhandbuch des Landes Berlin auf.
  • Daran schließt eine Übersicht an, wann und wie Datenschutzbeauftragte und Datenschutzaufsichtsbehörden einzubeziehen sind.
  • Zuletzt finden sich drei Handreichungen, die auf spezifische Anforderungen bei der Umsetzung eingehen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben beispielsweise bei der Projektumfeldanalyse, bei Vergabeverfahren oder bei der Datenschutz-Folgenabschätzung beleuchten.
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Aktuelles
Informationsfreiheit by Design

Zur Erfüllung des Rechts auf Informationszugang hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) Empfehlungen herausgegeben, die sich an öffentliche Stellen richten, die den Landes- und Bundesgesetzen zur Informationsfreiheit, Transparenz und Umweltinformation unterliegen.

Die Empfehlungen folgen dem Grundsatz der „Informationsfreiheit by Design“. Dieser zielt auf zwei Kernbereiche ab: zum einen auf die Verbesserung der organisatorischen Abläufe durch den Einsatz digitaler Techniken (beispielsweise die E-Akte), die den Verwaltungsaufwand reduzieren und den Informationszugang beschleunigen; zum anderen auf die proaktive Bereitstellung von Informationen entsprechend der jeweils geltenden Transparenzpflichten.

Den Empfehlungen ist eine Checkliste angehängt, die eine einfache und effiziente Überprüfung der Umsetzung der "Informationsfreiheit by Design"-Anforderungen ermöglicht.

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Aktuelles
Rede zur Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2022

Gemäß Berliner Datenschutzgesetz ist der Berliner Senat verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Stellungnahme zu unserem Jahresbericht abzugeben. Diese wird im Abgeordnetenhaus in Anwesenheit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erörtert.

Am 26. September 2024 stand der Jahresbericht 2022 auf der Tagesordnung des Plenums. In einer einleitenden Rede präsentierte die BlnBDI Meike Kamp die Schwerpunkte des Berichts und gab einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen seit dessen Veröffentlichung.

Besonders hervorgehoben wurde das Versäumnis des Berliner Gesetzgebers, den Datenschutzaufsichten wirksame Anordnungsbefugnisse gegenüber den Strafverfolgungsbehörden einzuräumen. Weitere Themen waren die Einstellung des Projekts eines digitalen Berechtigungsnachweises sowie die Notwendigkeit eines Transparenzgesetzes für Berlin und eines Bundesgesetzes zum Beschäftigtendatenschutz.

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Termine
Start-up-Schule zum Technischen Datenschutz

Richtig speichern, sichern und löschen: Unsere Schulungsreihe für Berliner Start-ups, Kleinunternehmen und Vereine widmet sich im Oktober und November 2024 den technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Freie Teilnahmeplätze sind noch verfügbar, die Schulungen sind kostenfrei und finden in unserer Dienststelle statt.

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2. Fachtag Datenschutz trifft Medienkompetenz

Wie können Kinder und Jugendliche heute für den Datenschutz sensibilisiert werden und die nötigen Kompetenzen im Umgang mit Medien und Künstlicher Intelligenz erlernen? Dieser Frage widmet sich der 2. Fachtag Datenschutz trifft Medienkompetenz, den das jugendnetz.berlin und unsere Behörde am 14. November 2024 im Medienkompetenzzentrum Charlottenburg-Wilmersdorf ausrichten.

Pädagogische Fachkräfte und Vertreter:innen der Kinder- und Jugendarbeit sind herzlich eingeladen, sich u. a. über Deepfakes, den Schutz der Privatsphäre und den Algorithmus von TikTok auszutauschen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Gut zu wissen
Datenschutz bei funkbasierten Zählern

Funkbasierte Zähler zur Messung von Strom, Wasser oder Heizenergie ermöglichen eine automatisierte Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsdaten. Die Technologie soll es Haushalten erleichtern, ihren Energieverbrauch in Echtzeit zu überwachen und Einsparpotenziale zu erkennen.

Doch mit der Nutzung dieser Zähler ergeben sich auch datenschutzrechtliche Herausforderungen. So lassen die gesammelten Daten zum Teil Rückschlüsse auf die Anzahl der Bewohner:innen, deren Verbrauch und Verhalten sowie deren Nutzungsgewohnheiten zu.

Um Bürger:innen, Eigentümer:innen und Hausverwaltungen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, hat die Datenschutzkonferenz im August 2024 eine umfassende Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie bietet konkrete Informationen, wie der Datenschutz bei funkbasierten Zählern gewährleistet wird und wer Zugriff auf die Daten erhält.

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In den Medien
Interview im Deutschlandfunk

Die Sendung „Hintergrund“ vom 2. Oktober 2024 widmete sich der zunehmenden Videoüberwachung im öffentlichen wie privaten Raum. Im Interview weist die BlnBDI Meike Kamp auf die Gefahren hin, die Videoüberwachung für eine freiheitliche Gesellschaft mit sich bringt.

Sie betont, dass niemand durch Videoüberwachung davon abgehalten werden dürfe, seine Grundrechte im öffentlichen Raum auszuüben. Ebenso stellt sie klar, dass für eine fundierte Einschätzung der von einigen geforderten längeren Speicherungsdauer der per Kamera aufgezeichneten Bilder zunächst konkrete Zahlen zur Erforderlichkeit der Maßnahme nötig wären.

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Aus den Gremien
Datenschutzkonferenz (DSK)

  • Datenschutzrechtliche Grenzen des Einsatzes von Bezahlkarten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Positionspapier vom 19. August 2024
  • DSGVO privilegiert wissenschaftliche Forschung: Positionspapier zum Begriff „wissenschaftliche Forschungszwecke“ vom 11. September 2024
  • Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte kann durch eine nationale Regelung nicht eingeschränkt werden!, Entschließung vom 11. September 2024
  • Übermittlungen personenbezogener Daten an die Erwerberin oder den Erwerber eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals, Beschluss vom 11. September 2024
  • Vorsicht bei dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch Sicherheitsbehörden, Entschließung vom 20. September 2024

Konferenz der Informationsfreiheits-Beauftragten (IFK)

  • Gleicher Auftrag – gleicher Informationsanspruch gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten!, Entschließung vom 5. Juni 2024
  • Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ (Mit einem besonderen Fokus auf die E-Akte), Handreichung vom 25. Juli 2024

Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

  • Opinion 22/2024 on certain obligations following from the reliance on processor(s) and sub-processor(s) vom 7. Oktober 2024
  • Statement 4/2024 on the recent legislative developments on the Draft Regulation laying down additional procedural rules for the enforcement of the GDPR vom 7. Oktober 2024
  • Guidelines 1/2024 on processing of personal data based on Article 6(1)(f) GDPR (Version 1.0) vom 8. Oktober 2024
 

Der Newsletter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erscheint einmal im Quartal.

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