Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag am 28.01.26
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4/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

wie werden wir künftig bezahlen? Digitale Zahlungsmethoden sind auf dem Vormarsch, erheben aber zumeist viele personenbezogene Daten. Möglichkeiten eines anonymen Zahlens – wie beim Bargeld – müssen auch im Digitalen mitgedacht werden.

Mit dem Digitalen Euro plant die Europäische Zentralbank eine digitale Währung, mit der auch Offline-Zahlungen möglich sein sollen – ähnlich dem heutigen Bargeld. Doch wären die Zahlungen auch genauso anonym? Und wäre das technisch überhaupt machbar? Mit diesen Fragen befasst sich ein neues Gutachten, das der Europäische Datenschutzausschuss unter anderem auf meine Initiative hin in Auftrag gegeben hat.

Prof. Dr.-Ing. Tibor Jager von der Bergischen Universität Wuppertal hat untersucht, vor welchen technischen Herausforderungen eine anonyme Offline-Version des Digitalen Euros steht, und zeigt, wie man sie lösen kann. Ich denke: Die von ihm aufgezeigte Möglichkeit, kleinere Beträge anonym zu bezahlen, würde den Digitalen Euro einzigartig machen und ihn von anderen digitalen Zahlungsmethoden abheben.

Anonymisierung und Pseudonymisierung sind auch die Leitthemen der Datenschutzkonferenz 2025, die dazu derzeit praktische Hilfestellungen erarbeitet. Erste Ergebnisse werden wir auf einer Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2026 in Berlin vorstellen. Mehr dazu in der Terminvorschau.

Eine gute Lektüre wünscht

Unterschrift

Meike Kamp

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Aktuelles
Strengere Regeln für politische Werbung

Seit dem 10. Oktober 2025 gilt die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO). Die Verordnung sieht für das gezielte Ausspielen politischer Werbung im Internet spezielle Anforderungen und Verbote sowie spezifische Dokumentations- und Informationspflichten vor. Damit soll insbesondere im Vorfeld von Wahlen vor Manipulation geschützt werden.

Mit der Verordnung ist zielgerichtete personalisierte politische Werbung im Internet in der Regel nur zulässig, wenn:

  • Verantwortliche die verwendeten personenbezogenen Daten von der betroffenen Person selbst erhoben haben,
  • diese ausdrücklich für diesen Zweck eingewilligt hat und
  • kein Profiling auf Basis besonders schützenswerter Daten wie etwa der politischen Meinung oder Gesundheitsdaten stattfindet.

Werden Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren eingesetzt, bestehen zudem eine Reihe von Dokumentations- und Informationspflichten. Verantwortliche müssen zum Beispiel interne Regelungen treffen, Protokolle über den Einsatz führen und betroffene Personen umfangreich über das Targeting informieren. Die Aufsicht über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Targeting und bei der Anzeigenschaltung untersteht den Datenschutzbehörden.

Die häufigsten Fragen und Antworten zu den datenschutzrechtlichen Aspekten der TTPW-VO erläutern wir auf unserer Website.

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Aktuelles
DSK warnt vor Chatkontrolle

Die EU-Mitgliedstaaten haben die ursprünglich für den 14. Oktober 2025 vorgesehene Abstimmung zur Chatkontrolle verschoben. Zuvor hatte die Datenschutzkonferenz (DSK) die Pläne der dänischen EU-Ratspräsidentschaft kritisiert und die Bundesregierung dazu aufgefordert, an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer anlasslosen Massenüberwachung festzuhalten.

Meike Kamp zur Chatkontrolle: „Anlasslose Massenüberwachungen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellen, sind unverhältnismäßig. Die vorgeschlagene Chatkontrolle gefährdet die sichere Kommunikation in unserer offenen Gesellschaft. Eine Untergrabung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Client-Side-Scanning und damit die Überwachung direkt auf den Endgeräten aller Personen wäre das Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen.“

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Aktuelles
Stellungnahme zur Reform des Polizeigesetzes

Der Berliner Senat überarbeitet aktuell das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG). Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine erhebliche Ausweitung der polizeilichen und ordnungsbehördlichen Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere in Bezug auf Videoüberwachung, Funkzellenabfrage und biometrischer Gesichtserkennung.

In einer Anhörung vor dem Abgeordnetenhaus am 29. September 2025 übte Meike Kamp Kritik an den vorgesehenen, teils sehr weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte Unbeteiligter. Sie betonte, dass gerade bei der Ausweitung der Videoüberwachung in einer Stadt wie Berlin mit engen räumlichen Gegebenheiten nicht nur die einzelne Maßnahme, sondern auch eine Gesamtbetrachtung von gleichzeitig durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und der damit erhöhte Überwachungsdruck für Unbeteiligte berücksichtigt werden muss. So verschwinde beispielsweise die Möglichkeit einer anonymen Nutzung vieler Straßen, Plätze oder Parks, wenn künftig große Teile der Berliner Innenstadt kaum unüberwacht passiert werden könnten.

Die Klauseln zum Training von Künstlicher Intelligenz hält Kamp in der vorgelegten Form nicht für verfassungskonform. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die von der Polizei und der Feuerwehr erhobenen personenbezogenen Daten über die ursprünglich vorgesehene Speicherdauer hinaus zum KI-Training verwendet werden dürfen. Kamp bemängelt hier die fehlende Formulierung von Regelungen zur hypothetischen Datenerhebung, weiterer Eingriffsschwellen und konkreter Löschfristen. Zudem bleibe unklar, worin die Ziele des KI-Trainings bestehen und für welche Szenarien der Einsatz Künstlicher Intelligenz in Frage kommt.

Die Stellungnahme ist auf der Seite des Abgeordnetenhauses verfügbar.

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Aktuelles
Ergebnisse der Zwischenkonferenz der Datenschutzkonferenz

Auf ihrer Zwischenkonferenz am 17. September 2025 hat die DSK Anforderungen an den Einsatz automatisierter Datenanalysen durch Polizeibehörden verabschiedet. Die DSK betont darin, dass der Einsatz dieser Instrumente spezifischer Rechtsgrundlagen bedarf. Die Verfahren müssen verfassungskonform ausgestaltet sein und die digitale Souveränität des Staates wahren. In dem IT-Großprojekt P20 der Polizeibehörden von Bund und Ländern sieht die DSK die Möglichkeit, kontrollierbare Lösungen auf Open-Source-Basis zu entwickeln.

Zudem befasste sich die DSK mit Datenübermittlungen in der Gesundheitsforschung, der Debatte um eine Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wählte einen Vorschlag für ihren Sitz im Beirat der Stiftung Datenschutz.

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Gut zu wissen
Das Schengener Informationssystem

Das Schengener Informationssystem (SIS) ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen Polizei-, Zoll- und Grenzschutzbehörden in 31 europäischen Staaten. Über das SIS können Personen und Gegenstände europaweit ausgeschrieben werden, zum Beispiel bei Einreiseverboten, Haftbefehlen oder vermissten Personen.

In einem Beitrag auf unserer Website erklären wir, wie das SIS funktioniert, welche Daten gespeichert werden und welche Rechte Betroffene haben. Jede Person hat das Recht zu erfahren, ob und welche Daten über sie im SIS gespeichert sind. Zudem erläutern wir, welche Behörden für die datenschutzrechtliche Aufsicht verantwortlich sind.

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Aktuelles
NGO-Treffen zur Informationsfreiheit

Am 10. September 2025 fand in unserer Behörde ein Treffen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen statt, die sich in Berlin für die Stärkung und Weiterentwicklung der Informationsfreiheit und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung einsetzen.

An dem Treffen nahmen das Projektteam von FragdenStaat, die Regionalgruppe Berlin-Brandenburg von Transparency International, der BUND Landesverband Berlin, die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalistenverbands teil.

Zentrale Themen des Austauschs waren die ausstehende Reform des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die Beschränkung von anonymen Auskunftsersuchen in der Praxis sowie die Regelungen bezüglich der Einstufung von Verschlusssachen.

 

Termine
28. Januar 2026: Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag

In Forschung, Verwaltung und Wirtschaft werden heute mehr Daten gesammelt, genutzt und geteilt als je zuvor. Der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Daten ist daher von zentraler Bedeutung. Zwei essenzielle Werkzeuge sind dabei Anonymisierung und Pseudonymisierung. Sie ermöglichen es, Daten zu nutzen und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren.

Derzeit arbeitet die DSK daran, praktische Hilfestellungen für die Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten zu entwickeln. Aufbauend auf den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses soll aufgezeigt werden, welche Verfahren für welche Anwendungsbereiche geeignet sind und wie sie sich datenschutzkonform umsetzen lassen.

Erste Ergebnisse werden am 28. Januar 2026 in Berlin anlässlich des Europäischen Datenschutztages vorgestellt und mit Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung diskutiert. Zudem werden diverse Forschungsprojekte dem Fachpublikum ihre jeweils entwickelten Verfahren zur Anonymisierung und Pseudonymisierung präsentieren.

Das Programm der Veranstaltung wird in Kürze auf der Website veröffentlicht. Eine Anmeldung ist voraussichtlich ab Ende November möglich.

Programm >

Starthilfe Datenschutz im Herbst

Richtig speichern, sichern und löschen: Unsere Schulungsreihe widmet sich im November und Dezember 2025 den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zum Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten eingesetzt werden, um deren Sicherheit und Integrität zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.

Alle Schulungen sind kostenlos und richten sich an Berliner Gründer:innen sowie in Berlin ansässige Vereine, Start-ups und Kleinunternehmen. Die Anmeldung ist über unsere Website möglich.

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Aktuelles
Daten für die Forschung

Viele Bereiche der wissenschaftlichen Forschung sind zwingend auf die Nutzung personenbezogener Daten angewiesen, um aussagekräftige Erkenntnisse liefern zu können.

Aus diesem Grund räumt die DSGVO der Verarbeitung von Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken eine Sonderstellung ein: So können besonders schützenswerte Daten verarbeitet, Zweckänderungen der Datenverarbeitung vorgenommen, Informationspflichten beschränkt oder Datenlöschungen unterlassen werden. Als Ausgleich sind jedoch im Interesse der betroffenen Personen die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

In einem neuen Bereich auf unserer Website informieren wir über:

  • Kriterien für wissenschaftliche Forschung
  • Vearbeitung von Gesundheitsdaten
  • Datenübermittlungen an Drittländer
  • Zugang zu nicht-öffentlichen Plattformdaten nach Art. 40 DSA
  • Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
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Aus der Behörde
Aktuelle Stellenausschreibungen

Sachbearbeiter:in (m/w/d)

In der Abteilung III als Elternzeitvertretung

  • Entgeltgruppe E 11 TV-L, Vollzeit
  • Besetzbar: zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis 31. März 2027
  • Aufgaben u.a.: Bearbeitung von Beschwerden, Beratung von Bürger:innen, Mitwirkung bei Prüfverfahren
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In den Medien
Meike Kamp im Datenschutz PRAXIS-Podcast

Ende Juni 2025 meldete unsere Behörde die Apps der KI-Anwendung DeepSeek bei Google und Apple in Deutschland als rechtswidrigen Inhalt. Die beiden Unternehmen müssen nun die Meldung prüfen und über eine Sperrung der Apps entscheiden. Hintergrund unserer Meldung war die rechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten von Nutzer:innen der App nach China.

Wie ist hier der aktuelle Stand? Worin bestand der Rechtsverstoß von DeepSeek? Haben Google und Apple bereits reagiert? Darüber spricht Meike Kamp mit Oliver Schonschek und Ricarda Veidt von Datenschutz PRAXIS.

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Aus den Gremien
Datenschutzkonferenz (DSK)

  • Stellungnahme zum Entwurf des zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vom 21. Oktober 2025
  • Orientierungshilfe zu datenschutzrechtlichen Besonderheiten generativer KI-Systeme mit RAG-Methode vom 17. Oktober 2025
  • Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) vom 10. Oktober 2025
  • Automatisierte Datenanalyse durch Polizeibehörden verfassungskonform gestalten!, Entschließung vom 17. September 2025 
  • Anwendungshinweise zu den Anforderungen an Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung zu medizinischen Zwecken vom 17. September 2025
  • Empfehlungen für Informationspflichten bei Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung zu medizinischen Zwecken vom 17. September 2025

Konferenz der Informationsfreiheits-Beauftragten (IFK)

  • Internationaler Tag der Informationsfreiheit: Deutschland braucht mehr Transparenz!, Pressemitteilung vom 26. September 2025

Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

  • Opinion 27/2025 regarding the European Commission Draft Implementing Decision pursuant to Directive (EU) 2016/680 on the adequate protection of personal data by the United Kingdom vom 16. Oktober 2025
  • Opinion 26/2025 regarding the European Commission Draft Implementing Decision pursuant to Regulation (EU) 2016/679 on the adequate protection of personal data by the United Kingdom vom 16. Oktober 2025
  • Joint Guidelines on the Interplay between the Digital Markets Act and the General Data Protection Regulation vom 9. Oktober 2025
  • Guidelines 3/2025 on the Interplay between the DSA and the GDPR vom 12. September 2025
 

Der Newsletter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erscheint einmal im Quartal.

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