Meldung einer Datenpanne nach Art. 33 DSGVO bzw. § 51 BlnDSG
 
 

Meldung einer Datenpanne nach Art. 33 DSGVO bzw.
§ 51 BlnDSG

Über das folgende Formular können Sie Ihrer Verpflichtung nachkommen, eine geschehene Datenpanne bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Im Anschluss an Ihre Meldung wird eine Bestätigung bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass zur Meldung die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, Praxis, Behörde etc.) verpflichtet ist, nicht jedoch beispielsweise ein Auftragsverarbeiter, auch wenn technisch das Problem dort aufgetreten sein sollte. Sind mehrere verantwortliche Stellen von der Panne betroffen, ist für jede Stelle eine eigenständige Meldung abzugeben.

Um Rückfragen zu vermeiden, bitten wir Sie um genaue und aussagekräftige Angaben. Zur Einhaltung der gesetzlichen Frist können Sie auch eine vorläufige Meldung abgeben und sie zu einem späteren Zeitpunkt um weitere Angaben ergänzen.

Bitte hier klicken, falls Sie eine ältere Datenpannen-Meldung ergänzen wollen.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

   

I. Wo ist die Datenpanne passiert?

   

 
 
   

 
 
 
   

 
 
   
 
Angaben zur meldenden Person
   

 
 
 
 

 
 
 
   
   

II. Was ist passiert?

   
 
 
Hinweis: Die Größe der Eingabefelder kann an der Ecke (rechts unten) verändert werden. Für umfangreiche Informationen können am Ende des Formulars Dokumente hochgeladen werden.
 
 
    
 
 
 


 
 
 
 
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
      
 
 

Dazu zählen Daten, aus denen die Hautfarbe, ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische und biometrische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung.
 
         
 
 
 
             
             
             
      
 
 
 
 
 
             
             
             
             
             
             
 
 
   
   

III. Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen?

   
 
 
 
    
 
 
 
 
   
   

IV. Sonstige Mitteilungen an die Datenschutzaufsichtsbehörde

   
 
 
 
   
   

V. Dokumente

Falls Sie uns Dokumente übermitteln wollen (z. B. den forensischen Untersuchungsbericht, eine Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Ihr Schreiben zur Benachrichtung der betroffenen Personen etc.), können Sie diese hochladen.
 
Beschränkung: PDF/PNG/JPEG-Dateien mit max. 5 MB pro Datei

 
 

 
 
   

VI. Abschluss

   

Falls ja, bitten wir Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen um Ergänzung Ihrer Meldung.